Digitaler Tacho im Vorbeifahren

Wie der smarte Tacho Zeit spart.

  • Ein smarter Tachograph ist Pflicht für neu zugelassene LKW ab dem 15. Juni 2019
  • Kontrolle im Vorbeifahren durch eine Funkschnittstelle
  • Der Fahrer bleibt Herr seiner Daten

Der smarte Tacho ist da und ist die Weiterentwicklung des Digitalen Tachographen. Dank High-Tech und mit Hilfe von Satellitennavigation erleichtert er das Auslesen des modernisierten Fahrtenschreibers. Das sind gute Neuigkeiten für Flottenbetreiber. Denn bei richtigem Verhalten kommt es zu weniger Kontrollen.

Seit dem 15. Juni dieses Jahres ist der smarte Tachograph Pflicht für alle neu zugelassenen LKW. Die Kontrollbehörden können mit ihm Fehler oder Manipulationen schneller und zielsicherer entdecken. Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Auch die Einhaltung der Sozialstandards kann von den Behörden nun besser überprüft werden. Bei den überprüften Daten handelt es sich um Fahrzeug- und Kalibrierungsdaten. Ebenso wird gecheckt, ob es Manipulationsversuche gab oder Fehlfunktionen vorliegen. Der Clou: Die Überprüfung des LKW vom Straßenrand verhindert – wenn alles passt – zeitraubende Stopps während der Fahrt.

Und so funktioniert es: Was ist anders beim smarten Tachograph?

Im Unterschied zum bisherigen Digitacho verfügt der smarte Tachograph über eine spezielle Nahbereichs-Funkschnittstelle. Diese ermöglicht es den Kontrollbehörden ohne physischen Zugriff die Daten eines Trucks abzufragen. So kann das Gerät „im Vorbeifahren“ auf seine korrekte Funktion und Benutzung geprüft werden. Das war bislang mit den rein digitalen Tachographen nicht möglich. Nur bei Verdacht auf Fehlfunktionen oder verbotene Handlungen – zum Beispiel Wechsel der Fahrerkarte während der Tour – wird der LKW nun noch angehalten. Und natürlich zum Auslesen der Lenkzeitdaten selbst gibt es weiterhin Stopps. Manipulationen werden durch den smarten Fahrtenschreiber deutlich erschwert und ein fairer Wettbewerb EU-weit sichergestellt.

Das ist noch in Planung:

Die Funktionen werden künftig schrittweise ausgeweitet: Spätestens 2021 müssen auch die Achslasten erfasst und gespeichert werden. Perspektivisch können die Positionsdaten auch an europaweit einsetzbare Mauterfassungsgeräte übermittelt werden. Noch offen ist, wann alle alten Fahrtenschreiber in Bestandsfahrzeugen ersetzt sein müssen:

Diese Fristen sind in der Diskussion:

  • Analoge Fahrtenschreiber und Digitaltachos der ersten Generation sollen in spätestens drei Jahren ersetzt werden
  • Digitale Tachos der zweiten Generation (ab 2012) in spätestens vier Jahren
  • Digitachos nach neuestem Standard (ab 2016) dann in fünf Jahren

So lautet zumindest die Forderung des Europaparlaments. Derzeit beraten Kommission, Mitgliedstaaten und Unterhändler des Parlaments über die sinnvollste Lösung. Sie soll weder Unternehmen, gerade die kleinen, hinsichtlich der zu tätigenden Investitionen überfordern noch den Fortschritt bremsen.

Nicht vergessen: Die passende Fahrerkarte zur Innovation

Es wird empfohlen, Fahrerkarten des neuen Typs mit dem Kennzeichen „G2“ zu verwenden. Auch ältere Ausgaben funktionieren zum Teil noch. Aber der Typ G2 erlaubt es zusätzliche vom Gerät erzeugte Daten aufzuzeichnen. Und er verfügt über einen größeren Speicherchip. So sind detailliertere Analysen möglich.

Aber Vorsicht: Aus Datenschutzgründen darf der Unternehmer lediglich die 18 EU-rechtlich vorgeschriebenen Datensätze ohne zusätzliche Zustimmung auslesen. Weitere Daten, die vom Smarttacho ebenfalls aufgezeichnet werden, dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Fahrers eingesehen werden.

Geschichte wird gemacht, es geht voran

Mit dem smarten Tacho beginnt eine neue Ära in der Überprüfung eines regelkonformen LKW-Einsatzes auf den Straßen der EU. Transportunternehmer und Trucker, die sich gesetzestreu verhalten, werden nun seltener gestoppt und profitieren deshalb von dieser Neuerung.

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