Mit jedem Jahreswechsel treten zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen in Kraft, die zu Einschränkungen auf vielen Transportwegen führen. Weitere Gesetzesänderungen sind bereits geplant.Wir haben im Blick, was sich getan hat. Unsere zugegebenermaßen subjektive Top 5 der Entwicklungen finden Sie hier:
I. Tirol gilt als eines der Nadelöhre des europäischen Landverkehrs. Viele Fuhrunternehmen schmerzt deshalb die Verschärfung des sektoralen Fahrverbotes für ältere LKW in der österreichischen Region. Nach Abfall, Aushub und Rundholz dürfen seit dem 1. Januar 2020 auch Papier, Pappe, flüssige Mineralölerzeugnisse, Zement, Kalk, gebrannter Gips, Rohre, Hohlprofile und Getreide nicht mehr mit mittleren oder schweren LKW über 7,5 Tonnen transportiert werden. Erster Protest dagegen regt sich, aber noch sind die Beschränkungen in Kraft. Sie sorgen momentan für eine Verdopplung der Transportdauer und -kosten beim Transit durch den dortigen Alpenraum.
II. Gravierende Einschränkungen erleben Trucker auch südlich von Tirol – in Italien. In diesem Jahr erwartet die Transportunternehmen für fast jeden Monat dank Feiertagen und Ferienzeiten ein sequenzielles Fahrverbot. Besonders während des Osterfestes geht sehr wenig für LKW-Verkehre.
Transportunternehmen sind also gut beraten, sich fortlaufend zu informieren – oder die entsprechenden Support Services zu buchen.
III. In Österreich stiegen die Mautgebühren auf Autobahnen und Landstraßen für LKW über 3,5 Tonnen im Schnitt um 2,1 Prozent, in Teilen Belgiens sogar um 2,5 Prozent. Ebenso erweiterte die Tschechische Republik ihr mautpflichtiges Streckennetz um fast 900 Kilometer. In Bulgarien soll in diesem Frühjahr ein streckenbezogenes, elektronisches Mautsystem eingeführt werden.
Neben viel zusätzlicher Bürokratie drohen damit ebenso höhere Betriebskosten, unter anderem auch durch die verteuerte Eurovignetten für Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro V. Nur mit diesen dürfen die Autobahnen in Dänemark, den Niederlanden, Luxemburg und Schweden genutzt werden. Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, müssen sich Transportunternehmen vor Fahrtantritt informieren. Denn: Gesetzesverstöße können schnell teuer werden!
Tipps:
Alles soll fixer gehen: Vorrang für Gesetze
Instandhaltung und Ausbau der Straßeninfrastruktur bleiben Reizthemen für viele Unternehmen in der Transportbranche. Dies betrifft nicht zuletzt auch die Umsetzungsdauer solcher Maßnahmen.
IV. Die deutsche Bundesregierung plant deshalb einige Projekte auf Gesetzesebene zu heben. Somit sollen Entscheidungen beschleunigen werden. Alles wird dem Ziel untergeordnet, den stockenden Verkehrsfluss – nicht zuletzt auf den chronisch überlasteten Straßen – wieder in Bewegung zu setzen.
Gleichzeitig winken durch einen veränderten Modal Split neue Aufträge für die letzte Meile von Binnenhäfen oder Güterbahnhöfen. Das sollten Fuhrunternehmen für die Zukunft im Blick behalten.
Nicht vergessen: Fördermaßnahmen beachten
Die geplanten Haushaltsausgaben in Deutschland für 2020 werden ein neues Höchstmaß erreichen. Neben dem Klimaschutz wird besonders im Verkehrssektor investiert.
V. Wir haben für Sie einige dieser Finanzhilfen notiert:
Für viele Unternehmen könnte sich das „De-Minimis“-Programm lohnen. Hierbei gewährt der Staat den Transportunternehmen unter anderem Zuschüsse zu fahrzeugbezogenen, personenbezogenen und effizienzsteigernden Maßnahmen. Dazu zählt auch der Kauf von Telematiksystemen oder Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachographen, über den wir hier zuletzt berichteten. Bis zum 30. September dieses Jahres können sich die interessierten Firmen für die Förderperiode 2020 beim Bundesamt für Güterverkehr bewerben.
Tipps: