Top 5 der gesetzlichen Neuerungen in 2021:

Zolltarifnummern, Berufskraftfahrerqualifikation, Nachtfahrverbote, Maut und LKW-Abwrackprämie

Die Corona-Pandemie und die Brexit-Verhandlungen stellten im Straßengütertransport 2020 d i e Themen dar. Aber auch jenseits der Entwicklungen in diesen Bereichen blieben Politik und Verwaltung nicht untätig. Im Überblick kommunizieren wir Ihnen hier fünf relevante Neuerungen, die ab 2021 wichtig werden.

Auf die Nummern kommt's an

I. Änderungen in den Zolltarifnummern und zwei neue Ländercodes

Eine schnelle Verzollung von Waren bedarf einer sauberen Vorbereitung der erforderlichen Dokumente. Insofern gilt es sich mit den Veränderungen bei den Zolltarifnummern auseinanderzusetzen, die die Europäische Kommission für 2021 festlegte und die am 1. Januar in Kraft traten. Vom Statistischen Bundesamt wurden diese in einer Datei aufgearbeitet. Ein Blick in die Tiefe der Anpassungen zeigt, dass die Corona-Krise auch hier eine Rolle spielt. Bei den betroffenen Im- und Exportwaren fand unter anderem der Impfstoff gegen das Virus Eingang. Weiterhin wurden Gesichtsschutzmasken und Beatmungsgeräten genauer ausdifferenziert.

Der nun finalisierte Brexit wirkt sich ebenso auf die Dokumentation des Außenhandels aus. Um die Geschäfte zwischen der zur EU und damit dem Binnenmarkt zählenden Republik Irland und dem zum ausgetretenen Großbritannien gehörenden Nordirland zu vereinfachen, gibt es einen spezifischen Ländercode: XI.

Diese im Nordirland-Protokoll festgehaltene Lösung wurde gewählt, um Gütertransporte für Nordirland aus der Union weiterhin wie innergemeinschaftliche Lieferungen zu behandeln. Großbritannien ohne Nordirland läuft noch immer unter dem Kürzel GB.

Scheckkarte für Trucker im Anflug

II. Neuer Nachweis für Berufskraftfahrer

Im vergangenen Dezember trat in Deutschland das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in Kraft und kurz darauf folgte die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung. Diese Initiative zielt auch auf einen klareren Nachweis der Befähigung für das LKW-Fahren ab. Dieser war bisher im Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 festgehalten worden, was insbesondere bei beruflichen Grenzgängern im Trucker Business immer wieder zu Problemen bei Kontrollen führte. Der neue Fahrerqualifizierungsnachweis kommt künftig im Scheckkartenformat daher. Er ist auf allen Strecken vom Fahrer mitzuführen.

Aber keine Sorge: Ein bereits ausgestellter Fahrerqualifizierungsnachweis bleibt weiterhin gültig. Er muss erst nach dem Ablaufen des Dokumentes gegen das neue Format ausgetauscht werden. Auch die ausstellenden Behörden haben ein wenig Spielraum erhalten. Erst ab 23. Mai 2021 müssen sie verbindlich die neuen Unterlagen ausgeben, da bis dahin eine Übergangsfrist läuft.

Regionale Nachtfahrverbote

III. Euro-6-LKW nachts auf Inntalautobahn nicht mehr erlaubt

Die Regierung des österreichischen Landes Tirol hat mit Jahresbeginn 2021 Transitfahrten für LKW ab 7,5 Tonnen der Schadstoffklasse Euro-6 auf einem Teilbereich der Inntalautobahn A12 verboten. Zieldestinationen entlang dieser Strecke bleiben weiter erreichbar. Die A13, als Brennerautobahn bekannt, darf zu den unten genannten Zeiten nun aber nicht mehr für einen Weitertransport der Waren von dieser Teilstrecke heraus angesteuert werden.

Verbotszeiten zwischen Kufstein (an der deutschen Grenze) und Zirl (nahe Innsbruck):
• Vom 1. Mai bis 31. Oktober: Von 22:00 bis 5:00 Uhr an Werktagen
• Vom 1. Mai bis 31. Oktober: Von 23:00 bis 5:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen
• Vom 1. November bis 30. April: Bereits ab 20:00 Uhr an Wochentagen

Es wird teurer für LKW in Europa

IV. Einige Länder bzw. Regionen erhöhen die Truck-Maut

Neu sind Mautanpassungen zum Jahreswechsel keineswegs. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich für alle beteiligten Unternehmen, hier stets auf dem Laufenden zu bleiben.

Für Trucks ab 3,5 Tonnen, die auf vier und mehr Achsen rollen, müssen in Österreich ab 1. Januar 2021 im Durchschnitt 1,4 bis zwei Prozent Mehrkosten veranschlagt werden. Das fällt im Vergleich zur Tschechischen Republik fast schon moderat aus. Dort werden für diese Fahrzeugklasse die Abgaben für verkehrsbedingte Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung um mehr als 30 Prozent steigen. Für die 3,5-Tonner zieht Wallonien in Belgien dorthin nach, wo sich die Flämische Region und die Region Brüssel-Hauptstadt gebührentechnisch bereits seit vergangenem Sommer befinden: Das führt dann auf den wallonischen Straßen zu einer Steigerung der Tarife um 0,001 Euro pro Kilometer für die LKW-Euro-Klassen 3, 4, 5 und 6.

Neue LKW-Abwrackprämie

V Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte

Ab sofort zahlt die Bundesregierung bis zu 15.000 Euro für die Anschaffung von fabrikneuen LKW mit Diesel-, LNG- oder CNG-Antrieb, die die Anforderungen der Abgasstufe Euro-6 erfüllen – wenn zeitgleich ein alter LKW der Abgasstufe Euro 0 bis 5 verschrottet wird. Zudem wird ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie (z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile) gewährt.

Die Antragsfrist im Förderprogramm Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF 2021) beginnt am 26. Januar 2021 und endet am 15. April 2021. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Bundesamts für Güterverkehr.

 

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