Mehr Sicherheit auf deutschen Straßen

Neuer Bußgeldkatalog bestraft besonders Raser und Falschparker

Zwar hat der neue Bußgeldkatalog lange auf sich warten lassen, ist aber nach erneuter Überarbeitung am 8. Oktober vom Bundesrat verabschiedet und am 9. November in Kraft getreten. Nachdem bereits im April 2020 die 54. Novelle der Straßenverkehrsordnung Gesetzeskraft erlangte, musste der Bußgeldkatalog bereits im Juli 2020 wegen eines Formfehlers aus dem Verkehr gezogen werden. Welche Änderungen sich durch die nun vollständige StVO-Novelle für Teilnehmer des Straßenverkehrs ergeben, fassen wir hier kurz zusammen.

So mancher genießt es, auf einer Autobahnstrecke ohne Tempolimit das Maximum des eigenen Autos auszutesten. Auf alle, die den Bleifuß auch bei Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht im Griff haben, kommen mit dem neuen Bußgeldkatalog sehr viel höhere Strafen zu. Doch laut einer Studie der Allianz Direct haben die wenigsten Verkehrsteilnehmer den „Need-for-Speed“: 71 Prozent der Befragten sprachen sich sogar für ein Tempolimit auf Autobahnen aus, dabei zumindest 29 Prozent für eine Begrenzung auf 130 km/h. Nun würde man der Mehrheit der Verkehrsteilnehmer nicht vorwerfen absichtlich zu schnell zu fahren. Dennoch fahren viele Autofahrer gelegentlich zu schnell und müssen sich auf die verschärften Strafen einstellen, da die 3 km/h Karenz, die bei Überschreitungen der Geschwindigkeit bis 100 Stundenkilometern gewährt wird, doch sehr schnell erreicht ist.

Was deckt die neue StVO-Novelle ab?
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten demnach insgesamt höhere Bußgelder. Dabei kommen teils verdoppelte Summen auf Verkehrssünder zu. So wird bei einer Überschreitung von 16-20 km/h innerorts nun eine Strafe von 70 Euro statt bisher 35 Euro, ab 41 km/h sogar 400 Euro statt den vorher geltenden 200 Euro fällig. Für LKW ab 3,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern bezahlen Raser innerorts 175 Euro, wenn 21-25 km/h zu schnell gefahren wird, bei 41 km/h sogar 560 Euro. Neben diesen härteren Strafen bei Überschreitungen des Tempolimits, werden aber auch Falschparker, vor allem wenn andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt werden, sowie Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden oder diese für ein schnelleres Durchkommen missbrauchen, mit höheren Bußgeldern zur Kasse gebeten. Lediglich die Fahrverbotsgrenzen bleiben bestehen.

Die Erhöhungen im Überblick:

  • Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
    • Fahrverbotsgrenzen bleiben unverändert
  • Bei Falschparken
    • im Halte- oder Parkverbot
    • Blockieren von Rettungsfahrzeugen in einer Feuerwehrzufahrt
    • Blockieren von Geh- und Radwegen für länger als eine Stunde
    • Parken und halten in zweiter Reihe
    • Blockieren von E-Auto- sowie Car-Sharing-Parkplätzen
  • Bei Gefährdung von Fußgängern
    • Unachtsames Abbiegen (auch für Radfahrende)
  • Bei Unterlassung der Bildung und Missbrauch einer Rettungsgasse

Ebenso gilt schon seit der Einführung der StVO-Novelle im April 2020 die Pflicht innerorts einen Abstand von 1,5 Metern sowie außerorts von 2 Metern beim Überholen von Rad- und Rollstuhlfahrern sowie Fußgängern zu beachten. Außerdem gilt beim Rechtsabbiegen für LKW ab 3,5 Tonnen nun Schrittgeschwindigkeit, wenn in der Situation mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden kann.

Bewusst oder unbewusst: Strafe wird sein.
Die Straßenverkehrsverordnung mit den neuen Bußgeldern soll in erster Linie natürlich mehr Verkehrssicherheit gewährleisten. Dabei ist es, neben der Bestrafung der Verkehrsvergehen, ebenso wichtig die Gründe möglicher Gesetzesübertretungen zu verstehen, um diesen präventiv entgegensteuern zu können. Für zu schnelles Fahren lassen sich diese sehr gut in zwei Kategorien einteilen: Fahrer verstoßen entweder bewusst gegen die Gesetze, oder überschreiten die Geschwindigkeit unbewusst. So können etwa erfahrene Fahrer ihr Fahrzeug, ohne groß darüber nachdenken zu müssen, bedienen. Die Überschreitung des Tempolimits schleicht sich also oftmals ein, da Fahrer mehr auf den Verkehr achten als ständig den Tacho im Blick zu haben. Aber neben diesen eher unbewussten Verstößen der Geschwindigkeitsbegrenzung fahren die Menschen beispielsweise aus Zeitdruck auch bewusst zu schnell. Rasern würde man ebenfalls bewusste Entscheidungen zur Überschreitung des Tempolimits zuschreiben.

Auch bei Parksündern sind die Gründe teils sehr verständlich. Der akute Parkplatzmangel etwa für LKW führt leider auch dazu, dass die Fahrer, um ihre Lenk- sowie Ruhezeiten einzuhalten, sich gezwungenermaßen auf nicht für sie vorgesehene freie Flächen stellen müssen und ein Bußgeld riskieren. Aber auch wenn nun nur kurz in zweiter Reihe gehalten wird sowie dabei andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt werden, kann das Strafen nach sich ziehen.

Mit Planung und Software günstiger unterwegs
Um gar nicht erst in die Situation zu gelangen, zu schnell zu fahren, helfen etwa eine gute Organisation der Route, um Zeitdruck zu vermeiden. Im privaten Bereich ist es oft unproblematisch einen Zeitpuffer einzuplanen, doch für Fuhrparkmanager, die die Planung für ihre gesamte Flotte verantworten und dabei noch die Lenk- und Ruhezeiten der einzelnen Fahrer im Blick haben müssen, ist dies deutlich komplizierter. Außerdem sollte der Zeitplan möglichst effizient sein. Aber auch dafür gibt es digitale Plattformlösungen, die das Management bei ihrer Organisation unterstützen. Für die Fahrer können zudem Assistenzsysteme eingesetzt werden, die eine stetige Kontrolle der Geschwindigkeit übernehmen. So kann sich die Geschwindigkeitsübertretung nicht einschleichen. Der Bußgeldkatalog sollte niemandem Angst machen, der sich an die geltenden Gesetzesvorgaben hält. Dennoch kann es von Vorteil sein, sich zusätzliche digitale Unterstützung zu besorgen, um Bußgeldern und Fahrverboten präventiv vorzubeugen und seine Fahrer bestmöglich bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Sicher ist sicher, besonders im Lieferverkehr.

 

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