Dienste-AGB über den Dienst MAN SimplePay

  1. Gegenstand
    1. Die vorliegenden Dienste-AGB der MAN Truck & Bus SE („MAN T&B“) regeln die Erbringung des in Ziffer 2 beschriebenen Dienstes über die von der TB Digital Services GmbH („TBDS“), Oskar Schlemmer Str. 19-21, 80807 München, betriebene RIO Plattform durch MAN T&B an den Nutzer. Sie stellen eine Einzelvereinbarung zusätzlich zu den zwischen dem Nutzer und TBDS bereits abgeschlossenen RIO Plattform-AGB dar.
    2. Soweit nicht ausdrücklich abweichend in diesen Dienste-AGB geregelt, finden auf diese Dienste-AGB die Regelungen der zwischen dem Nutzer und TBDS bereits abgeschlossenen RIO Plattform-AGB Anwendung. In den RIO Plattform-AGB definierte Begriffe gelten auch für diese Dienste-AGB.
    3. Die Dienste-AGB werden über die RIO Plattform gemäß den Regelungen aus Ziffer 2.2 der RIO Plattform-AGB vereinbart.
    4. Nachdem das jeweilige Fahrzeug im RIO-Administrationsbereich auf der RIO Plattform angelegt wurde, muss der Nutzer auf dem Marktplatz der RIO Plattform den entsprechenden Button zum Erwerb des Dienstes MAN SimplePay für das ausgewählte Fahrzeug anklicken. Im Rahmen der Produktaktivierung muss der Nutzer diese Dienste-AGB sowie die Leistungsbeschreibung für MAN SimplePay bestätigen. Mit dem Anklicken der Buttons im Rahmen des Bestellvorgangs kommt dabei jedoch noch kein Vertrag mit MAN T&B zustande; vielmehr handelt es sich hierbei um die Abgabe eines Angebots seitens des Nutzers. Erst mit der Bestätigung der Annahme durch MAN T&B (dies wird dem Nutzer schriftlich, via E-Mail oder über die RIO Plattform mitgeteilt) kommt der Vertrag über den Dienst MAN SimplePay zustande. MAN T&B behält sich darüber hinaus vor, nach der Angebotsabgabe durch den Nutzer und vor Angebotsannahme durch MAN T&B eine Bonitätsprüfung, Sanktionslistenprüfung und eine Prüfung der USt-ID des Nutzers durchzuführen. Auch nach Angebotsannahme behält sich MAN T&B vor, in regelmäßigen Abständen eine UStID-Prüfung, Bonitätsprüfung und/oder Sanktionslistenprüfung vorzunehmen.
    5. Die Nutzung des Dienstes steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen rechtlichen Beschränkungen entgegenstehen. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Nutzung des Dienstes benötigt werden. Verzögerungen aufgrund Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen die Dienste Erbringung vorübergehend außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gelten die Dienste-AGB als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen.
    6. Dieser Dienst wird ausschließlich für Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, erbracht.
    7. § 312i Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 und Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten nicht bei Abschluss dieser Dienste-AGB.
  2. MAN T&B Dienst und technische Anforderungen
    1. MAN T&B erbringt während der Laufzeit dieser Dienste-AGB den folgenden MAN T&B Dienst an den Nutzer:

      Bezeichnung

      Kurzbeschreibung

      MAN SimplePay

      MAN SimplePay ist eine mehrmarkenfähige Plattform, in der Flottenkunden Tank-/Servicekarten digital hinterlegen und einem Fahrzeug zuordnen können. In der benutzerfreundlichen Übersicht auf der RIO Plattform laufen im Anschluss sämtliche Betriebskosten zusammen, u.a. für Tanken, Parkplätze, Truck-Wäsche oder Reparatur und Wartung. Des weiteren kann über MAN SimplePay die Abwicklung von Pannenfällen durch eine automatische Kostenfreigabe beschleunigt werden. Der digitale Dienst MAN SimplePay ist mischflottenfähig und schafft somit Transparenz über die operativen Kosten der gesamten Flotte.

      Zudem sind über MAN SimplePay Leistungen verschiedener in MAN SimplePay integrierter Partnerunternehmen im Zusammenhang mit dem täglichen Betrieb eines Fahrzeugs (wie z.B. Reparatur und Wartung, Parken) pro Fahrzeug beziehbar (so genannte „Partner-Leistungen“) und digital mit Tank-/Servicekarte zahlbar.

    2. Die detaillierten Leistungsbeschreibung des Dienstes MAN SimplePay sowie die jeweiligen Preise sind in aktueller Form auf dem Marktplatz der RIO Plattform unter der Webadresse https://rio.cloud einsehbar, die Leistungsbeschreibung steht dort zum Download bereit.
    3. Die Verfügbarkeit der RIO Plattform für die darüber zu erbringenden MAN T&B Dienste richtet sich nach Ziffer 3.2 der RIO Plattform-AGB.
    4. Die über MAN SimplePay buchbaren Leistungen der Partner, einschließlich die der Kartenemittenten (wie z.B. UTA), sind nicht Gegenstand dieser Dienste-AGB und unterliegen den jeweils anwendbaren Geschäftsbedingungen der Partner.
    5. Auf die Benutzeroberfläche von MAN SimplePay kann vom Nutzer über ein Webportal unter simplepay.rio.cloud zugegriffen werden. Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die für die Nutzung des Webportals erforderlichen technischen Voraussetzungen vorliegen und hat damit ggf. verbundene Kosten zu tragen.
    6. Von den vom Nutzer eingesetzten Fahrern des für MAN SimplePay registrierten Fahrzeugs kann entweder über die MAN Driver App, einer kostenfreien mobilen Anwendung, die den entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MAN Driver App („MAN Driver App AGB“) unterliegt, oder, nur im Falle von MAN Fahrzeugen, über die In-Truck App des Infotainment Systems (MMT) auf bestimmte Funktionalitäten von MAN SimplePay zugegriffen werden. Der Nutzer hat dabei dafür zu sorgen, dass die von ihm eingesetzten Fahrer in der MAN Driver App stets das korrekte Fahrzeug auswählen, sofern ihnen mehre Fahrzeuge in der RIO Plattform zugeordnet sind.
    7. Wichtiger Hinweis: Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Anforderungen verweisen wir ausdrücklich auf die Ziffer 8 der Plattform-AGB (sowie, soweit anwendbar, auf Ziffer 1.3. der der MAN Driver App AGB). Der Nutzer bleibt für die Datenverarbeitung im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung durch die TBDS datenschutzrechtlich verantwortlich und gewährleistet die Zulässigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen (Fahrer und ggf. weitere Personen). Dies schließt die umfassende Informationspflicht des Nutzers gegenüber den betroffenen Personen sowie das Schaffen einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage mit ein.
    8. Der unter den RIO Plattform-AGB abgeschlossenen Auftragsdatenverarbeitung werden die folgenden Regelungen für die Zwecke der vorliegenden Dienste-AGB hinzugefügt: Die Datenschutzerklärung zu MAN SimplePay, unter der Webadresse simplepay.rio.cloud einsehbar, findet Anwendung. Der Nutzer ermächtigt die MAN T&B sowie die TBDS, zur Weitergabe von Daten, welche für die Erbringung des Dienstes MAN SimplePay und für die Partner-Leistungen erforderlich sind, an die Partner, welche die vom Nutzer ausgewählten Partner-Leistungen erbringen. Hierbei handelt es sich um Daten, die für die Erbringung von Leistungen und Zahlungsvorgänge im Zusammenhang mit dem täglichen Betrieb eines Fahrzeugs erforderlich sind, wie z.B. GPS-Position, Kilometerstand, VIN-Daten, Kundenkontaktdaten. Der Nutzer stimmt insbesondere zu, dass der jeweilige Kartenemittent (wie z.B. UTA) die Transaktionsdaten der jeweils hinterlegten Karte von MAN T&B erhält. Zudem erhält MAN T&B Kundendaten von den jeweiligen Kartenemittenten der hinterlegten Karten.
  3. Vergütung
    1. Die für den Dienst MAN SimplePay zu zahlende Vergütung richtet sich nach den Angaben auf der Plattform unter https://rio.cloudund versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt zeitanteilig für Monate, in denen der Dienst nur für einen Teil des Monats kontrahiert war.
    2. Die Vergütung ist nach Rechnungstellung durch MAN T&B vom Nutzer an den in Ziffer 4.2 der RIO Plattform-AGB benannten Zahlungsdiensteanbieter zu bezahlen. Diese Zahlung hat Erfüllungswirkung gegenüber MAN T&B.
    3. Befindet sich der Nutzer auch nach vorheriger angemessener schriftlicher Mahnung durch MAN T&B in Zahlungsverzug, kann MAN T&B nach vorheriger weiterer Ankündigung von mindestens einer (1) Woche die Erbringung des Dienstes unter diesen Dienste-AGB bis zum Eingang der Zahlung suspendieren.
    4. Die Preise und genannten Vergütungen verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern. Derartige Steuern werden dem Nutzer von MAN T&B zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung belastet.
    5. Sofern ein Reverse Charge-Mechanismus oder eine vergleichbare Vereinfachungsmethode (wonach der Liefer- oder Leistungsempfänger zur Selbstdeklaration oder zum Einbehalt der Umsatzsteuer oder vergleichbarer Steuern verpflichtet ist) anzuwenden ist, hat der Nutzer die Selbstdeklaration oder den Einbehalt an die zuständige Steuerbehörde innerhalb der vorgeschriebenen Zeit vorzunehmen. Sofern ein derartiger Mechanismus optional zur Anwendung kommt, vereinbaren die Parteien die Anwendung dieses Mechanismus. Unabhängig hiervon sind die Preise und Vergütungen in beiden Fällen ohne Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern berechnet und Zahlungen des Nutzers an MAN T&B haben in Höhe des vertraglich vereinbarten Preises, ohne jegliche Abzüge zu erfolgen.
    6. Der Nutzer und MAN T&B sind jeweils selbst für die auf ihrem Einkommen basierenden Ertragsteuern verantwortlich.
    7. Die Preise und genannten Vergütungen verstehen sich ohne gesetzliche Quellensteuer oder vergleichbare Steuern. Sollte die Vergütung einer gesetzlichen Quellensteuer unterliegen, darf der Nutzer keine Quellensteuerabzugsbeträge nach dem nationalen Recht seines Ansässigkeitsstaats von der Zahlung an die MAN T&B einbehalten. Derartige Steuern hat der Nutzer zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung an MAN T&B auf eigene Rechnung an die entsprechenden Behörden im Namen der MAN T&B zu bezahlen.
    8. Existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) zwischen den Ansässigkeitsstaaten von MAN T&B und des Nutzers, darf der Nutzer den nach dem anwendbaren DBA vorgegebenen maximalen Quellensteuerbetrag an die entsprechenden Behörden entrichten, soweit die Voraussetzungen für eine Quellensteuerreduktion (ggf. auf Null) vorliegen. Der Nutzer ist für die Erfüllung der formalen Voraussetzungen für eine Quellensteuerreduktion (ggf. auf Null) verantwortlich. MAN T&B stellt dem Nutzer bei Vertragsabschluss eine Ansässigkeitsbescheinigung zur Verfügung.
    9. Der Nutzer verpflichtet sich, unaufgefordert und unverzüglich einen offiziellen Nachweis über die im Namen von MAN T&B abgeführte Steuer MAN T&B vorzulegen. Sofern ein offizieller Nachweis nicht oder verspätet vorgelegt wird, hat der Nutzer MAN T&B von jeglichen Schäden basierend auf der nicht oder verspäteten Vorlage des Nachweises freizuhalten.
    10. Für die Inanspruchnahme der über MAN SimplePay buchbaren Partner-Leistungen zu entrichtende Vergütung gelten die jeweiligen Regelungen der Geschäftsbedingungen der Partner bzw. die zwischen Nutzer und dem jeweiligen Partner vereinbarten Vertragsregelungen. Ziffer 4 der RIO AGB findet für die Vergütung der Partner-Leistungen keine Anwendung.
  4. Änderungen
    1. Änderungen der Dienste-AGB bedürfen der Zustimmung beider Parteien, sofern nichts Abweichendes in dieser Ziffer ‎4 geregelt ist.
    2. MAN T&B kann im Rahmen der Erbringung des Dienstes angemessene technische Änderungen vornehmen, insbesondere soweit dies erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit zu verbessern oder gesetzliche Anforderungen einzuhalten.
    3. MAN T&B kann im Rahmen der Erbringung des Dienstes auch inhaltliche Änderungen vornehmen, sofern diese nicht das Leistungsangebot gegenüber dem Nutzer hinsichtlich der Nutzung des Dienstes schmälern oder der Nutzer dieser Änderung nicht entsprechend Ziffer ‎4.4 widersprochen hat.
    4. Angemessene Leistungsänderungen im Rahmen der Erbringung des Dienstes und angemessene Preiserhöhungen werden dem Nutzer in Textform angezeigt und ihm dabei die Möglichkeit eingeräumt, einer Änderung innerhalb von sechs (6) Wochen zu widersprechen. Das Ausbleiben eines Widerspruchs (schriftlich oder via E-Mail) gegen eine angemessene Leistungsänderung / Vergütungserhöhung innerhalb dieser sechs (6) Wochen wird als Zustimmung zur Leistungsänderung / Vergütungserhöhung gewertet, sofern der Nutzer im Rahmen der Anzeige auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht worden ist. Sollte der Nutzer einer Leistungsänderung / Vergütungserhöhung widersprechen, steht MAN T&B ein sofortiges Kündigungsrecht bzgl. der Dienste-AGB gegenüber dem Nutzer zu; darüber hinaus kann der Nutzer die Dienste-AGB auch jederzeit ordentlich kündigen bzw. seine Registrierung für den Dienst MAN SimplePay auf der RIO Plattform deaktivieren.
  5. Gewährleistung und Haftung
    1. Gewährleistung
      1. Der Nutzer wird MAN T&B einen Mangel an dem Dienst unverzüglich mitteilen. MAN T&B wird Mängel des Dienstes innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigen. Wenn die Beseitigung eines Mangels innerhalb einer angemessenen Zeit zwei (2) Mal fehlschlägt, ist der Nutzer zur außerordentlichen Kündigung dieser Dienste-AGB berechtigt.

        Sonstige Ansprüche des Nutzers richten sich nach Ziffer ‎2.
      2. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit die Ursache vom Nutzer oder von einem seiner Erfüllungsgehilfen selbst gesetzt wurde.
    2. Haftung
      1. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von MAN T&B oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet MAN T&B nur, soweit eine Kardinalpflicht verletzt wird. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, welche eine ordnungsgemäße Durchführbarkeit des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut hat und vertrauen durfte.
      2. Bei einfacher Fahrlässigkeit hinsichtlich der Verletzung solcher Kardinalpflichten ist die Haftung von MAN T&B auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal jedoch begrenzt auf 100% der jährlichen Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung von MAN T&B für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    3. Sonstige Ausschlüsse
      1. MAN T&B haftet nicht für den ordnungsgemäßen Zustand von Fahrzeugen des Nutzers, für welche die Dienste erbracht werden. Die Dienste dienen lediglich als Unterstützung des Nutzers; die Verantwortung für die Einhaltung von Vorschriften und für Nutzung und Zustand der Fahrzeuge verbleibt beim Halter bzw. Fahrer. Die Zurverfügungstellung von RIO Boxen und/oder RIO-Sendeeinheiten und/oder CM4/TBM3 und/oder der MAN Driver App sind nicht Bestandteil dieser Dienste-AGB. Unter diesen Dienste-AGB wird hierfür keine Gewährleistung und/oder Haftung übernommen.
      2. Entsprechend wird unter diesen Dienste-AGB auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für mangelhafte Dienste (insbesondere für fehlende oder fehlerhafte Daten) und/oder für Schäden übernommen, die auf Fehlfunktionen und/oder Ausfällen der Fahrzeuge, der RIO Boxen und/oder der RIO-Sendeeinheiten und/oder CM4/TBM3 und/oder der MAN Driver App und/oder auf einer fehlerhaften Dateneingabe des Nutzers oder des Fahrers und/oder auf einer fehlerhaften Datenübermittlung der Partner beruhen.
      3. Zudem wird unter diesen Dienste-AGB auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Partner-Leistungen und/oder Schäden übernommen, die auf Fehlfunktionen und/oder Ausfällen der Partner-Leistungen beruhen.
  6. Laufzeit und Kündigung
    1. Laufzeit
      Diese Dienste-AGB werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können gemäß Ziffer 6.2 gekündigt werden.
    2. Kündigung
      1. Der Nutzer kann diese Dienste-AGB jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist gegenüber MAN T&B ordentlich kündigen; eine Kündigung kann auch durch die Deaktivierung auf der RIO Plattform durch den Nutzer erfolgen. MAN T&B kann die Dienste-AGB unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.
      2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Nutzer sind insbesondere die Veräußerung des Fahrzeuges, auf welchem der digitale Dienst mit einer aktiven bestimmten und festen Laufzeit freigeschaltet ist oder ein sonstiger Eigentümer- bzw. Halterwechsel oder die Stilllegung des Fahrzeuges, welche einen Zeitraum von sechs (6) Monaten überschritten hat. Die Zahlungspflicht des Nutzers besteht bis zum Nachweis des Kündigungsgrundes fort. Die Bearbeitung der Kündigung kann bis zu drei (3) Arbeitstage in Anspruch nehmen.
      3. Eine Kündigung dieser Dienste-AGB aus welchem Grund auch immer lässt die RIO Plattform AGB, ggf. andere abgeschlossene Dienste-AGB über andere MAN T&B-Dienste, sowie die mit Partner(n) zu den Partner-Leistungen abgeschlossenen AGB unberührt. Eine Kündigung der RIO Plattform-AGB aus welchem Grund auch immer beendet hingegen zum selben Beendigungszeitpunkt auch die vorliegenden Dienste-AGB. Die Erbringung der MAN T&B-Dienste unter den vorliegenden Dienste-AGB ist abhängig von Abschluss und Fortbestand der RIO Plattform-AGB.
    3. Datenlöschung
      MAN T&B verpflichtet sich, nach Beendigung dieser Dienste-AGB, die Datenhistorie des Nutzers nach Ablauf einer Karenzzeit von dreißig (30) Tagen zu löschen. Die Karenzzeit dient der Vermeidung eines unwiederbringlichen Datenverlusts der gesammelten historischen Daten im Falle der irrtümlichen Beendigung eines Dienstes durch den Nutzer.
  7. Vertraulichkeit
    1. MAN T&B und der Nutzer verpflichten sich, über die jeweils den anderen betreffenden vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieser Dienste-AGB und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.
    2. Die Vertraulichkeitsregelung aus Ziffer 7.1 findet keine Anwendung, wenn die vertraulichen Informationen (i) der jeweils anderen Partei bei Abschluss der Dienste-AGB nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung verletzt wird, (ii) bei Abschluss der Dienste-AGB öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Dienste-AGB beruht, (iii) von einer Partei mit der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei für andere Zwecke außerhalb dieser Dienste-AGB genutzt werden dürfen, oder (iv) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen; soweit zulässig und möglich wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die jeweils andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  8. Sonstige Bestimmungen
    1. Sofern die Zurverfügungstellung der Dienste aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, wird MAN T&B für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Zurverfügungstellung der Dienste befreit, sofern MAN T&B angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung der Folgen getroffen hat. Unter höherer Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs von MAN T&B liegende Ereignis zu verstehen, durch das MAN T&B ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Verfügungen. Hierzu gehört auch ein Ausfall der RIO Plattform aufgrund höherer Gewalt.

      MAN T&B wird dem Nutzer unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und ihre Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Dienste-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die nach Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Eine Lücke in diesen Dienste-AGB wird entsprechend geschlossen.
    3. MAN T&B ist berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus diesen Dienste-AGB ganz oder teilweise an Unternehmen, die mit MAN T&B im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind, abzutreten. Im Falle der vollständigen Abtretung aller Rechte und Pflichten ist der Nutzer zur Kündigung dieser Dienste-AGB berechtigt.
    4. Der Nutzer ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MAN T&B nicht berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus diesen Dienste-AGB ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
    5. Änderungen und Ergänzungen dieser Dienste-AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
    6. Diese Dienste-AGB liegen in den jeweiligen landessprachlichen Fassungen vor, wobei die deutsche Originalfassung im Fall von Widersprüchen die maßgebliche ist.
    7. Diese Dienste-AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des Kollisionsrechts). Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Dienste-AGB ist München.