Bestimmungen zur Bereitstellung und Nutzung von Produkt- und verbundenen Dienstdaten („Daten“) an Nutzer gem. Art. 2 (12) Datenverordnung (EU)2023/2854 („Datenverordnung“) durch MAN Truck & Bus SE als Dateninhaberin i.S.d. Art. 2 (13) der Datenverordnung
Im Rahmen des geltend gemachten Datenzugangsanspruchs gem. Art 4 (1) Datenverordnung gelten zwischen dem Nutzer (als natürliche oder juristische Person, die ein vernetztes Produkt besitzt oder der vertraglich zeitweilige Rechte für die Nutzung des vernetzten Produkts übertragen wurden oder die verbundenen Dienste in Anspruch nimmt) und der MAN Truck & Bus SE („MAN“) als Dateninhaberin die folgenden Modalitäten:
- Nutzungsbedingungen
Für die Datenbereitstellung und – nutzung gelten die Vorgaben der Datenverordnung; insbesondere auch deren Begriffsdefinitionen. Die Bestimmung der Daten unter dem Data Act obliegt der Dateninhaberin und kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.
Hinsichtlich der nach der Datenverordnung angeforderten Daten handelt es sich, insbesondere in Verbindung mit der jeweiligen Identifikationsnummer, ggf. auch um personenbezogene Daten.
Der Nutzer bestätigt daher, dass
- er nach der Datenverordnung berechtigt ist, die angefragten Daten zu erhalten und diese Berechtigung auf Anfrage der Dateninhaberin nachweisen kann;
- die betroffenen Personen (insbesondere Fahrer) umfassend über die Datenverarbeitung durch MAN informiert wurden und insoweit der gegenüber MAN eingegangenen Informationspflicht nachgekommen wurde;
- er selbst im Hinblick auf die angeforderten Daten die datenschutzrechtlichen Anforderungen gegenüber den betroffenen Personen erfüllt. Dazu zählt insbesondere, dass für die Weiterverarbeitung der Daten eine hinreichende Rechtsgrundlage vorliegt und die betroffenen Personen transparent über die Verarbeitung informiert werden;
- er MAN ohne schuldhafte Verzögerung über die Übertragung jedes vernetzten Produktes, aus dem Daten begehrt werden, an einen Dritten bzw. über die Zerstörung eines vernetzten Produktes informiert; und
- er auf ein ggf. bestehendes Recht auf Zugang zu Logger-Daten verzichtet.
Sofern die vorgenannten Bestätigungen falsch sind und der Nutzer dies bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt hätte erkennen können oder er den zugrundeliegenden Verpflichtungen mindestens fahrlässig nicht nachgekommen ist, versichert er, MAN von sämtlichen daraus resultierenden Bußgeldern oder Schadensersatzforderungen freizustellen bzw. MAN schadlos zu halten.
Der Nutzer bestätigt zudem, dass er die Daten nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (insb. Datenverordnung und DSGVO) und mit MAN gegebenenfalls getroffenen vertraglichen Regelungen nutzt. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Daten zu nutzen oder weiterzugeben, wenn eine solche Verarbeitung die im Unionsrecht oder im nationalen Recht festgelegten Sicherheitsanforderungen des vernetzten Produkts beeinträchtigen und damit zu schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Sicherheit von natürlichen Personen führen könnte. Dem Nutzer ist es auch untersagt, die Daten zur Entwicklung eines vernetzten Produkts zu nutzen, das mit dem vernetzten Produkt, von dem die Daten stammen, im Wettbewerb steht oder die Daten mit dieser Absicht an einen hinsichtlich dieser Regelungen Außenstehenden weiterzugeben oder nutzen, um Einblicke in die wirtschaftliche Lage, die Vermögenswerte und die Produktionsmethoden der MAN zu erlangen. - Bereitstellungspflichten
Die Dateninhaberin sichert zu, die in Zusammenhang mit der Erfüllung des geltend gemachten Datenzugangsanspruches bereitgestellten Daten an den Nutzer nach bestem Wissen und Möglichkeiten bereitzustellen. Der Nutzer verzichtet ausdrücklich auf alle Garantien in Bezug auf die Qualität, die Eigenschaften und die Quantität der Daten sowie deren Eignung für einen bestimmten Zweck. - Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Sämtliche Informationen, die von der Dateninhaberin als Geschäftsgeheimnisse klassifiziert werden, sind streng vertraulich zu behandeln. Die Kennzeichnung erfolgt durch eine entsprechende Markierung im Rahmen der ausgegebenen Daten. Der Nutzer verpflichtet sich, alle so markierten Daten streng vertraulich zu behandeln, insbesondere Unbefugten den Zugang zu den Daten zu verwehren, um die Vertraulichkeit zu wahren, und ausschließlich im Rahmen der Erfüllung seines Datenauskunftsanspruches zu verwenden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt zeitlich unbegrenzt, solange das betreffende Wissen nicht allgemein bekannt oder zugänglich ist.
Dies umfasst zudem auch die Verpflichtung, alle von der Dateninhaberin festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen, die im Falle der Abgabe von Daten unter einer Vertraulichkeitsregelung, bestimmt werden.
Dem Nutzer ist bekannt, dass die Dateninhaberin die Weitergabe der als Geschäftsgeheimnisse eingestuften Daten verweigern oder aussetzen kann, wenn den angeführten erforderlichen Maßnahmen nicht zugestimmt wurde oder wenn der Nutzer die ggf. vereinbarten Maßnahmen nicht umsetzt oder die Vertraulichkeit der Geschäftsgeheimnisse verletzt wird. - Haftung
Die Dateninhaberin haftet unbeschränkt auf Schadensersatz für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Dateninhaberin oder durch einen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Fall einer bloß einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Dateninhaberin oder einen gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen haftet die Dateninhaberin nur für darauf beruhende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die Dateninhaberin und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. - Schlussbestimmungen
Höhere Gewalt („Höhere Gewalt“ meint jedes Ereignis oder Ereignisse (oder die Kombination von Ereignissen), welche die Fähigkeit einer Partei zur Erfüllung ihrer Pflichten (insbesondere Embargo und Exportkontrolle) nach diesem Vertrag wesentlich und nachhaltig negativ beeinflusst oder beeinflussen, wobei dieses Ereignis entsteht oder zurückzuführen ist auf Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die von der betreffenden Partei billigerweise nicht zu vertreten sind) entbindet die betroffene Partei während der Dauer ihres Vorliegens und eines für die Beseitigung ihrer Auswirkungen angemessenen Zeitraumes von der Erfüllung der dadurch betroffenen vertraglichen Verpflichtung, und zwar im Ausmaß deren Verhinderung durch Höhere Gewalt.
Der Dritte bestätigt zudem, dass er weder direkt noch indirekt Waren, Software und/oder Technologie, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Datenbereitstellung geliefert werden, in die Russische Föderation und/oder in die Republik Belarus oder zur Verwendung in der Russischen Föderation und/oder in der Republik Belarus bereitstellt, exportiert oder reexportiert. Gleiches gilt für den Verkauf, die Lizenzierung oder die anderweitige Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnissen sowie für die Gewährung von Zugangs- oder Weiterverwendungsrechten an Material oder Informationen, die durch Rechte des geistigen Eigentums oder als Geschäftsgeheimnisse geschützt sind.
Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen dem Nutzer und der Dateninhaberin entstehen, gilt deutsches Recht.