Allgemeine Rahmenbedingungen zur Plattform-Nutzung

  1. Gegenstand
    1. Die vorliegenden Plattform-AGBs stellen eine unentgeltliche Rahmenvereinbarung zwischen der TB Digital Services GmbH (die „TBDS“) und ihrem Nutzer (der „Nutzer“) (TBDS und der Nutzer jeweils eine „Partei“ und zusammen die „Parteien“) zur Nutzung der RIO-Plattform (die „Plattform“) unter rio.cloud dar.

      Über die Plattform kann der Nutzer entgeltliche und kostenfreie Dienste von TBDS (die „TBDS-Dienste“) und/oder von Drittanbietern (die „Drittdienste“ inkl. Drittdienste der MAN Truck & Bus SE) in Anspruch nehmen (zusammen die „Dienste“). Die Plattform-AGB stellen eine Rahmenvereinbarung dar.

      Unter dieser kann bereits der Drittdienst der MAN Truck & Bus SE „ServiceCare S“ (im Rahmen der Leistungsbeschreibung des Dienstes auf der Registrierungsseite zur RIO-Plattform sowie nach Anmeldung auf www.rio.cloud einsehbar) kostenfrei in Anspruch genommen werden, sofern Fahrzeuge mit einer RIO-Box/TBM3 (das „Connected Vehicle“) oder sonstige Fahrzeug-Gegenstände (z.B. Container, Trailer etc.) mit einer RIO-Sendeeinheit (das „Mobile-Device“) auf der Plattform registriert sind. Hinzukommend können vom Nutzer für einen Zeitraum von drei (3) Monaten einzelne TBDS-Dienste und/oder Drittdienste über den entsprechenden Button im RIO Marktplatz zur Aktivierung der Dienste für den Zweck des Produkttestes kostenfrei in Anspruch genommen werden. Beabsichtigt der Nutzer die Registrierung eines Connected Vehicle und/oder Mobile Device über die Plattform für einen Fahrzeug-Gegenstand, dessen Eigentümer ein Dritter ist, ist dies nur mit Zustimmung des Dritten zulässig; die Zustimmung des Dritten ist TBDS auf Anforderung nachzuweisen.

      Die Inanspruchnahme eines TBDS-Dienstes und/oder eines Drittdienstes nach Ablauf des kostenfreien Testzeitraums von drei (3) Monaten erfolgt auf Grundlage noch gesondert abzuschließender Verträge mit TBDS bzw. dem jeweiligen Drittanbieter, für die eigene allgemeine Geschäfts-bedingungen zusätzlich zu diesen Plattform-AGB zu vereinbaren sind (die „Dienste-AGB“).
    2. Sämtliche Dienste, die über die Plattform angeboten werden, werden innerhalb der Länder gemäß Anlage 1 dieser Plattform-AGB ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch erbracht, es sei denn, spezifische Dienste und die dazugehörigen Dienste-AGB sehen ausdrücklich etwas anderes vor. Die Dienste werden nur für Connected Vehicles und/oder Mobile Devices erbracht, die sich geografisch innerhalb der Länder gemäß Anlage 1 dieser Plattform-AGB befinden.
    3. § 312i Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 und Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten nicht bei Abschluss dieser Plattform-AGB.
  2. Vertragsschluss bei TBDS-Diensten und Drittdiensten
    1. Die Nutzung eines jeweiligen TBDS-Dienstes erfolgt auf Grundlage eines mit TBDS gesondert online abzuschließenden Vertrages, dem eigene Dienste-AGB zugrunde liegen. Möchte ein Nutzer einen TBDS-Dienst in Anspruch nehmen, muss er auf der Plattform den entsprechenden Button zum Erwerb des jeweiligen TBDS-Dienstes anklicken. Anschließend muss der Nutzer die entsprechenden Dienste-AGB bestätigen und auf den entsprechenden Button zum Abschluss des Bestellvorgangs klicken. Mit dem Abschließen des Bestellvorgangs kommt dabei noch kein Vertrag mit TBDS zustande; vielmehr handelt es sich hierbei um die Abgabe eines Angebots seitens des Nutzers. Erst mit der Bestätigung der Annahme durch TBDS (dies wird dem Nutzer via E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt) kommt der Vertrag über den jeweiligen TBDS-Dienst zustande.
    2. Die Nutzung eines jeweiligen Drittdienstes erfolgt auf Grundlage eines mit dem jeweiligen Drittanbieter gesondert abzuschließenden Vertrages, dem die Dienste-AGB des Drittanbieters zugrunde liegen. Die Dienste-AGB über einen Drittdienst werden ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Drittanbieter (d.h. nicht mit TBDS) abgeschlossen. TBDS wird den Drittanbieter im Rahmen des Vertragsabschlusses weder vertreten noch dessen Dienste erbringen und wird daher gegenüber dem Nutzer nicht verpflichtet.

      Möchte ein Nutzer einen Drittdienst in Anspruch nehmen, muss er auf der Plattform den entsprechenden Button zum Erwerb des Drittdienstes anklicken. Anschließend muss der Nutzer die entsprechenden Dienste-AGB bestätigen und den entsprechenden Button zum Abschluss des Bestellvorgangs anklicken. Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs kommt dabei noch kein Vertrag mit dem Drittanbieter zustande; vielmehr handelt es sich hierbei um die Abgabe eines Angebots seitens des Nutzers. Erst mit der Bestätigung der Annahme durch den Drittanbieter (dies wird dem Nutzer schriftlich, via E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt) kommt der Vertrag über den Drittdienst zustande. TBDS wird in diesem Angebot- und Annahmeprozess nicht als Stellvertreter des Drittanbieters oder des Nutzers tätig, sondern lediglich als Empfangsbote der Willenserklärungen des Nutzers und des Drittanbieters. Die Zahlungsabwicklung bzgl. der TBDS-Dienste und der Drittdienste richtet sich nach Ziffer ‎4.2 dieser Plattform-AGB.
    3. § 312i Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 und Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten nicht beim Abschluss der Dienste-AGB, es sei denn, die jeweiligen Dienste-AGB bestimmen etwas anderes.
  3. Zugang zur Plattform und Nutzungsrechte an der Plattform
    1. Der Nutzer hat selbst für den technischen Zugang zur Plattform zu sorgen. Der Zugang erfolgt per Fernzugriff über das Internet. Nähere Einzelheiten dazu sowie sonstige technische Zugangsvoraussetzungen für die TBDS-Dienste und/oder Drittdienste ergeben sich aus den technischen Zugangsanforderungen. Sie finden diese auf der Registrierungsseite zur RIO-Plattform sowie nach Anmeldung auf www.rio.cloud.
    2. TBDS schuldet im Rahmen dieser Plattform-AGB eine Verfügbarkeit von 99% pro Jahr innerhalb der Betriebszeit, dass sich die Plattform beim Fernzugriff meldet. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit ist nicht geschuldet; individuelle Dienste-AGB können zusätzliche Regelungen beinhalten. Von der nach dieser Ziffer ‎2 geschuldeten Verfügbarkeit und Betriebszeit sind Wartungsfenster zwischen Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 16:00 Uhr MEZ ausgeschlossen.
    3. TBDS räumt dem Nutzer für die Nutzung der Plattform, der Inhalte auf der Plattform und hinsichtlich der von der Plattform herunterladbaren Apps ein nicht exklusives, zeitlich auf die Dauer der Plattform-AGB beschränktes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, territorial unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Das Recht umfasst nicht die Befugnis zur Bearbeitung.
    4. Die Software kann ganz oder teilweise Open Source Komponenten enthalten. Diese unterliegen den entsprechenden Lizenzbedingungen der verwendeten Open Source Komponenten. Die einschlägigen Lizenzbedingungen sind Bestandteil dieser Plattform-AGB und abrufbar unter DOWNLOAD.

      Den aktuellen Quelltext der Open Source Komponenten der RIO-Box finden Sie unter DOWNLOAD. Hiervon werden die Pflichten von TBDS gegenüber dem Nutzer nicht eingeschränkt.
    5. TBDS behält sich vor, dem Nutzer die Nutzungsberechtigung zu entziehen, sollte dieser der Plattform vorsätzlich Schaden zufügen, gegen diese Plattform-AGB verstoßen oder die Plattform außerhalb der ihm eingeräumten Nutzungsberechtigung (vgl. Ziffer ‎3 oben) nutzen.
  4. Kosten und Abwicklung von Zahlungen über einen Zahlungsdiensteanbieter
    1. Die Nutzung der Plattform unter diesen Plattform-AGB ist für den Nutzer kostenfrei. Kosten für in Anspruch genommene Dienste durch den Nutzer bestimmen sich nach dem Inhalt der gesondert abzuschließenden Dienste-AGB.
    2. Sofern unter den Dienste-AGB Entgelte für deren Inanspruchnahme an TBDS oder an einen Drittanbieter zu entrichten sind, werden diese gegenüber dem Nutzer zentral von TBDS abgerechnet und sind vom Nutzer ausschließlich an den Zahlungsdiensteanbieter Stripe Payments Europe Limited, The One Building, 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Co. Dublin, Ireland (der „Zahlungsdiensteanbieter“) – mit Erfüllungswirkung gegenüber TBDS und/oder dem Drittanbieter – zu bezahlen.h. alle Zahlungen des Nutzers, die er wegen der Inanspruchnahme von TBDS-Diensten oder Drittdiensten gegenüber TBDS bzw. dem Drittanbieter gemäß den jeweiligen Dienste-AGB schuldet, sind an den Zahlungsdiensteanbieter (und nicht an den Drittanbieter und/oder an TBDS) zu leisten.
    3. Die Preise und genannten Vergütungen verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern. Derartige Steuern werden dem Nutzer von TBDS zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung belastet.

      Sofern ein Reverse Charge-Mechanismus oder eine vergleichbare Vereinfachungsmethode (wonach der Liefer- oder Leistungsempfänger zur Selbstdeklaration oder zum Einbehalt der Umsatzsteuer oder vergleichbarer Steuern verpflichtet ist) anzuwenden ist, hat der Nutzer die Selbstdeklaration oder den Einbehalt an die zuständige Steuerbehörde innerhalb der vorgeschriebenen Zeit vorzunehmen. Sofern ein derartiger Mechanismus optional zur Anwendung kommt, vereinbaren die Parteien die Anwendung dieses Mechanismus. Unabhängig hiervon sind die Preise und Vergütungen in beiden Fällen ohne Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern berechnet und Zahlungen des Nutzers an TBDS haben in Höhe des vertraglich vereinbarten Preises ohne jegliche Abzüge zu erfolgen.
    4. Der Nutzer und TBDS sind jeweils selbst für die auf ihrem Einkommen basierenden Ertragsteuern verantwortlich.

      Die Preise und genannten Vergütungen verstehen sich ohne gesetzliche Quellensteuer oder vergleichbare Steuern. Sollte die Vergütung einer gesetzlichen Quellensteuer unterliegen, darf der Nutzer keine Quellensteuerabzugsbeträge nach dem nationalen Recht seines Ansässigkeitsstaats von der Zahlung an die TBDS einbehalten. Derartige Steuern hat der Nutzer zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung an TBDS auf eigene Rechnung an die entsprechenden Behörden im Namen der TBDS zu bezahlen.

      Existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) zwischen den Ansässigkeitsstaaten von TBDS und des Nutzers, darf der Nutzer den nach dem anwendbaren DBA vorgegebenen maximalen Quellensteuerbetrag an die entsprechenden Behörden entrichten, soweit die Voraussetzungen für eine Quellensteuerreduktion (ggf. auf Null) vorliegen. Der Nutzer ist für die Erfüllung der formalen Voraussetzungen für eine Quellensteuerreduktion (ggf. auf Null) verantwortlich. TBDS stellt dem Nutzer bei Vertragsabschluss eine Ansässigkeitsbescheinigung zur Verfügung.

      Der Nutzer verpflichtet sich, unaufgefordert und unverzüglich einen offiziellen Nachweis über die im Namen von TBDS abgeführte Steuer TBDS vorzulegen. Sofern ein offizieller Nachweis nicht oder verspätet vorgelegt wird, hat der Nutzer TBDS von jeglichen Schäden basierend auf der Nicht- oder verspäteten Vorlage des Nachweises freizuhalten.
  5. Änderungen der Plattform-AGB, der Plattform und der Dienste-AGB
    1. rungen der Plattform-AGB bedürfen der Zustimmung beider Parteien, sofern nichts Abweichendes in dieser Ziffer ‎5 geregelt ist.
    2. TBDS kann an der Plattform angemessene technischen Änderungen vornehmen, insbesondere soweit dies erforderlich ist, um ihre Funktionsfähigkeit zu verbessern oder gesetzliche Anforderungen einzuhalten.
    3. TBDS kann an der Plattform auch inhaltliche Änderungen vornehmen, sofern diese nicht das Leistungsangebot gegenüber dem Nutzer hinsichtlich der Nutzung der Plattform schmälern oder der Nutzer dieser Änderung nicht entsprechend Ziffer ‎4 unten widersprochen hat.
    4. Angemessene Leistungsänderungen an Inhalten der Plattform – werden dem Nutzer angezeigt und ihm dabei die Möglichkeit eingeräumt, einer Änderung innerhalb von sechs (6) Wochen zu widersprechen. Das Ausbleiben eines Widerspruchs (schriftlich oder via E-Mail) gegen eine angemessene Leistungsänderung innerhalb dieser sechs (6) Wochen wird als Zustimmung zur Leistungsänderung gewertet, sofern der Nutzer im Rahmen der Änderungsanzeige auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht worden ist. Sollte der Nutzer einer Leistungsänderung widersprechen, steht TBDS ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber dem Nutzer zu; darüber hinaus kann der Nutzer die Plattform-AGB auch jederzeit ordentlich kündigen. Nimmt der Nutzer einen TBDS-Dienst oder einen Drittdienst mit einer festen Laufzeit in Anspruch, so steht ihm ein Recht zur außerordentlichen Kündigung der Plattform-AGB zu, sofern die Leistungsänderung einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Erbringung des TBDS- oder Drittdienstes mit einer festen Laufzeit hat.
    5. Änderungen an den jeweiligen Dienste-AGB und den jeweiligen Diensten unterliegen den Regelungen der jeweiligen Dienste-AGB.
  6. Keine Exklusivität / keine Abnahmepflicht
    1. Die TBDS-Dienste und/oder Drittdienste sind für alle Beteiligten nicht exklusiv; keine Partei unterliegt Wettbewerbsbeschränkungen. Für den Nutzer bestehen weder bei TBDS-Diensten noch bei Drittdiensten Mindestabnahmepflichten.
    2. Keine der Parteien ist aufgrund dieser Plattform-AGB zum Abschluss von separaten Dienste-AGB verpflichtet.
  7. Vertragsschluss, Vertragsdauer und Kündigungsrechte
    1. Mit Abschluss des nutzerseitigen Registrierungsvorgangs kommt noch kein Vertrag mit TBDS zustande; vielmehr handelt es sich hierbei um die Abgabe eines Angebots seitens des Nutzers. Erst mit der Annahme durch TBDS (dies wird dem Nutzer via E-Mail mitgeteilt) kommt der Vertrag zustande. TBDS behält sich darüber hinaus vor, nach der Angebotsabgabe durch den Nutzer und vor Angebotsannahme durch TBDS eine Bonitätsprüfung, Sanktionslistenprüfung und eine Prüfung der USt-ID des Nutzers durchzuführen. Auch nach Angebotsannahme behält sich TBDS vor, in regelmäßigen Abständen eine USt-ID-Prüfung, Bonitätsprüfung und/oder Sanktionslistenprüfung vorzunehmen.

      Die Nutzung der Plattform und der Dienste stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen rechtlichen Beschränkungen entgegenstehen. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Nutzung der Plattform und/oder der Dienste benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen die Diensteerbringung vorübergehend außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gelten die Plattform-AGB sowie die Dienste-AGB als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen.
    2. Die vorliegenden Plattform-AGB zwischen dem Nutzer und TBDS gelten, sobald nach Abschluss der Registrierung durch den Nutzer TBDS seine Annahme gegenüber dem Nutzer (wie in Ziffer ‎1 beschrieben) erklärt hat. Die Plattform-AGB werden auf unbestimmte Zeit vereinbart.
    3. Die Plattform-AGB sind jederzeit vom Nutzer ordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündbar, es sei denn der Nutzer nimmt einen TBDS-Dienst und/oder einen Drittdienst mit einer festen Laufzeit in Anspruch; in diesem Fall gelten die Regelungen des TBDS- und/oder Drittdienstes hinsichtlich der Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit des jeweiligen Vertrages auch für die Kündigung der Plattform-AGB. Ein erneuter Abschluss der Plattform-AGB durch einen Nutzer, der nach Satz 1 dieser Ziffer ‎3 gekündigt hat, ist erst nach mindestens zehn (10) Werktagen wieder möglich. TBDS kann die Plattform-AGB unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen, es sei denn der Nutzer nimmt einen TBDS-Dienst und/oder einen Drittdienst mit einer festen Laufzeit in Anspruch; in diesem Fall gelten die Regelungen des TBDS- und/oder Drittdienstes hinsichtlich der Laufzeit und der Kündigungsmöglichkeit des jeweiligen Vertrages auch für die Kündigung dieser Plattform-AGB.
    4. Sofern der Nutzer die Nutzung eines Connected Vehicle oder Mobile Device zu beenden beabsichtigt, für das TBDS-Dienste und/oder Drittdienste erbracht werden, wird er das Connected Vehicle oder Mobile Device von der Plattform abmelden. Die TBDS-Dienste und/oder Drittdienste bzgl. dieses Connected Vehicle oder Mobile Device werden dann mit dem Ende der Nutzung des Connected Vehicle oder Mobile Device für jeweils dieses beendet. Alle Vorhaltezeiten sind den jeweiligen Dienste-AGB zu entnehmen. Die erneute Anmeldung eines nach Satz 1 dieser Ziffer ‎4 abgemeldeten Connected Vehicle oder Mobile Device ist erst nach mindestens vier (4) Werktagen wieder möglich.

      Der Nutzer ist verpflichtet, ein verkauftes Fahrzeug von der Plattform spätestens mit Übergabe an den Käufer abzumelden.
    5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Beispiele für einen wichtigen Grund sind u.a. (i) eine wesentliche Pflichtverletzung einer Partei, die auch nach Ablauf einer von der anderen Partei gesetzten Frist von dreißig (30) Tagen nicht beseitigt wurde und daher das weitere Festhalten am Vertrag für die andere Partei unzumutbar macht oder (ii) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eine Partei oder deren Ablehnung mangels Masse.
    6. Regelungen zu Laufzeit und Kündigung bzgl. in Anspruch genommener TBDS-Dienste oder Drittdienste sind den jeweiligen Dienste-AGB zu entnehmen. Kündigt der Nutzer oder die TBDS die Plattform-AGB, so werden damit zum selben Beendigungszeitpunkt automatisch auch alle Dienste und Dienste-AGB gekündigt.
  8. Daten des Nutzers und Datenschutz
    1. Auftragsdaten
      Auftragsdaten des Nutzers über Beförderungsaufträge mit seinen Kunden (die „Auftragsdaten“) wird TBDS nur zum Zwecke der Erfüllung der Plattform-AGB, für TBDS-Dienste und/oder für Drittdienste während der Laufzeit dieser Plattform-AGB verwenden. Über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsdaten an Drittanbieter im für die Erbringung der Drittdienste erforderlichen Umfang hinaus wird TBDS die Auftragsdaten des Nutzers nicht an sonstige Dritte weitergeben.
    2. Aggregierte Daten
      Aggregierte Daten sind Daten, die von TBDS nicht auf einen bestimmten Fahrer bezogen werden können und sich allgemein auf Connected Vehicles oder Mobile-Devices, deren Nutzung (wie z.B. Ladezustand oder Bremsverschleiß) und/oder deren Fahrten beziehen (die „aggregierten Daten“). Sie werden entweder vom Connected Vehicle oder Mobile-Device oder vom Nutzer direkt an die Plattform übermittelt und dort gespeichert. Bei der Speicherung werden die letzten 6 Stellen der Fahrzeugidentifikationsnummer und die Fahrer-ID unkenntlich gemacht. TBDS darf diese aggregierten Daten während der Laufzeit dieser Plattform-AGB und darüber hinaus nutzen und an Dritte übermitteln (i) zu Zwecken der Erfüllung der Plattform-AGB und/oder darunter abgeschlossener Dienste-AGB, (ii) zu Zwecken der Erfüllung von Drittdiensten zwischen dem Nutzer und Drittanbietern, (iii) zu sonstigen eigenen Zwecken (wie z.B. der Erhöhung der Sicherheit, der Datenanalyse, Tests oder der Verbesserung/ Erweiterung von Angeboten) von TBDS oder Konzerngesellschaften der TRATON GROUP oder Volkswagengruppe, und (iv) sofern auch der Nutzer nicht identifizierbar ist, zur Vermarktung an sonstige Dritte.
    3. Personenbezogene Daten
      TBDS hält die anzuwendenden Datenschutzgesetze ein. Dies schließt die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 sowie das Bundesdatenschutzgesetz in ihren jeweils gültigen Fassungen ein.
      1. Auftragsdatenverarbeitung mit TBDS
        Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung durch TBDS der vom Connected Vehicle oder Mobile-Device, der vom Nutzer und/oder von einem Drittanbieter an die Plattform von TBDS übertragenen bzw. übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers und seiner Mitarbeiter (insbesondere der Fahrer) (die „personenbezogenen Daten“) erfolgt auf Grundlage eines gesondert von den Parteien abzuschließenden Auftragsverar-beitungsvertrages gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (der „AVV“), unter dem TBDS als Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter) die personenbezogenen Daten im Auftrag und nach Weisung des Nutzers als Auftraggeber (verantwortliche Stelle) verarbeiten wird. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem gesondert abzuschließenden AVV.

        Der Nutzer bleibt für die Datenverarbeitung im Rahmen des AVV datenschutz-rechtlich verantwortlich und gewährleistet die Zulässigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen (Fahrer und ggf. weitere Personen).

        Soweit hinsichtlich der Inanspruchnahme von einzelnen TBDS-Diensten eine weiter-gehende Datenverarbeitung im Auftrag durch TBDS erforderlich ist, werden den Regelungen des AVV bei Abschluss der jeweiligen Dienste-AGB weitere ergänzende Regelungen beigefügt.

        Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch TBDS im Rahmen des AVV schließt außerdem ein, das Fahrverhalten des Fahrers und die Nutzung des Connected Vehicle oder Mobile-Device zu analysieren und darauf basierend, dem Nutzer Vorschläge zur Effizienzsteigerung zu machen (z.B. Trainings, Verbesserungsvor-schläge).
      2. Übermittlung an Drittanbieter und zusätzliche Auftrags(daten)verarbeitung mit Drittanbietern
        Soweit hinsichtlich der Inanspruchnahme von Drittdiensten eine Übermittlung von personenbezogenen Daten durch TBDS an einen Drittanbieter erforderlich ist, wird TBDS vom Nutzer unter dem AVV hiermit angewiesen, die personenbezogenen Daten an den Drittanbieter zu übermitteln bzw. dem Drittanbieter Zugriff hierauf einzuräumen. Für die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Nutzer und/oder TBDS an einen Drittanbieter hat der Nutzer mit dem Drittanbieter im Rahmen des Abschlusses der Dienste-AGB gegebenenfalls eine gesonderte Datenschutzvereinbarung oder einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung abzu-schließen.
      3. Einwilligung von Fahrern (Fahrer-App)
        Für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung von personenbezogenen Daten von Fahrern über ihre Fahrer-App auf ihrem Smartphone für die Zwecke dieser Ziffer ‎8 wird TBDS von den Fahrern über die Fahrer-App direkt eine gesonderte Einwilligung einholen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen und ist damit einverstanden, dass die Abgabe der Einwilligung durch die Fahrer freiwillig ist, bei deren Verweigerung (oder Widerruf) der Fahrer aber die Fahrer-App nicht nutzen kann und die Dienste und/oder Drittdienste dann nicht unter Einbezug der Fahrer-App erbracht werden können.
      4. Eigene Verwendung außerhalb des AVV
        Über die Rolle eines Auftragnehmers (Auftragsverarbeiters) im Sinne von Ziffer ‎8.3.1 hinaus wird TBDS personenbezogene Daten auch für eigene Zwecke als verantwortliche Stelle während der Laufzeit dieser Plattform-AGB und darüber hinaus wie folgt verarbeiten und nutzen:
        1. Aggregation der Daten (d.h. Connected Vehicle oder Mobile-Device-bezogen, wobei die letzten 6 Stellen der Fahrzeugidentifikationsnummer unkenntlich gemacht werden und die Fahrer-ID entfernt wird), um die Daten – auch nach Beendigung dieser Plattform-AGB – auszuwerten, zu analysieren und ggf. Dritten (Gruppenexterne und Konzerngesellschaften der TRATON GROUP und/oder Volkswagengruppe) zu übermitteln; und
        2. Analyse von Fahrprofilen ohne die letzten 6 Stellen und ohne Fahrer-ID für die stetige Weiterentwicklung sowie Qualitätsverbesserung des Service-Angebots, die Fehlerdiagnose, Fehlerprävention und/oder Tests durch TBDS sowie Konzern-gesellschaften der TRATON GROUP und Volkswagengruppe.
      5. Gewährleistung der Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
        Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten einer umfassenden Informationspflicht gegenüber den von der Datenverarbeitung betroffenen Personen unterliegt. Diesbezüglich müssen die betroffenen Personen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache mit allen Informationen versorgt werden.

        Weiterhin hat der Nutzer sicherzustellen, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten rechtmäßig erfolgt, also eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage vorliegt.

        Es wird darauf hingewiesen, dass – sofern der Nutzer einen Betriebsrat hat und abhängig von dem vom Nutzer in Anspruch genommenen TBDS-Dienst und/oder Drittdienst – möglicherweise Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausgelöst und der Abschluss einer Betriebsvereinbarung betreffend die entsprechende Verarbeitung personenbezogener Arbeitnehmerdaten erforderlich werden könnte.

        Im Übrigen hat der Nutzer zu gewährleisten, dass durch die Einrichtung der Dienste die Verarbeitung personenbezogener Daten der Arbeitnehmer ausschließlich zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt.
    4. Lizenz
      Der Nutzer räumt hiermit TBDS für die in dieser Ziffer ‎8 beschriebene Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung der jeweiligen Daten die erforderlichen nicht-exklusiven, weltweiten, sub-lizensierbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte für die jeweils in dieser Ziffer ‎8 beschriebene Dauer ein. Dieses Recht umfasst das Recht auf Veränderung, Weiterentwicklung, Vervielfältigung und – im obigen Umfang – Verbreitung sowie Vermarktung. Diese Nutzungs-rechteeinräumung stellt keine Einwilligung im datenschutzrechtlichen Sinne dar.
    5. Freistellung
      Unterlässt der Nutzer die rechtzeitige Abmeldung eines verkauften Fahrzeugs gemäß Ziffer ‎7.4 oben, so hat er TBDS von Schäden wegen gegebenenfalls unzulässiger Verarbeitung von Daten des Käufers und seiner Mitarbeiter freizustellen, es sei denn, der Nutzer hat dies nicht zu vertreten.
  9. Haftung und Gewährleistung
    1. Haftung
      1. TBDS haftet für Schäden, die durch Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von TBDS oder ihrer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von TBDS oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet TBDS nur, soweit eine Kardinalpflicht verletzt wird. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, welche eine ordnungsgemäße Durchführbarkeit des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut hat und vertrauen durfte. Bei einfacher Fahrlässigkeit hinsichtlich der Verletzung solcher Kardinalpflichten ist die Haftung von TBDS auf die typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt.

        Sofern ein TBDS-Dienst und/oder Drittdienst kostenfrei erbracht wird gilt: Bei einfacher Fahrlässigkeit hinsichtlich der Verletzung solcher Kardinalpflichten hat TBDS in Anbetracht der Kostenfreiheit des Dienstes darüber hinaus nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche TBDS in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
      2. Im Übrigen ist die Haftung von TBDS für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    2. Sonstige Ausschlüsse
      1. TBDS haftet nicht für den ordnungsgemäßen Zustand von Fahrzeugen des Nutzers, für welche der Dienst erbracht wird. Der Dienst dient lediglich als Unterstützung des Nutzers; die Verantwortung für die Einhaltung von Vorschriften und für Nutzung sowie Zustand der Fahrzeuge verbleibt beim Halter bzw. Fahrer.
      2. Die Zurverfügungstellung von RIO-Boxen und/oder RIO-Sendeeinheiten sind nicht Bestandteil dieser Plattform-AGB. Unter diesen Plattform-AGB wird hierfür keine Gewährleistung und/oder Haftung übernommen.
      3. Entsprechend wird unter diesen Plattform-AGB auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für mangelhafte Dienste (insbesondere für fehlende oder fehlerhafte Daten) und/oder für Schäden übernommen, die auf Fehlfunktionen und/oder Ausfällen der Fahrzeuge, der RIO-Boxen und/oder der RIO-Sendeeinheiten und/oder einer fehlerhaften Dateneingabe des Nutzers beruhen.
      4. TBDS übernimmt nach diesen Plattform-AGB zudem keine Gewährleistung und/oder Haftung für Drittdienste von Drittanbietern. Haftungs- und Gewährleistungsansprüche für eigene TBDS-Dienste bestimmen sich ausschließlich nach den jeweils abzuschließenden Dienste-AGB.
  10. Vertraulichkeit
    1. TBDS und der Nutzer verpflichten sich, über die jeweils den anderen betreffenden vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieser Plattform-AGB und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort. Ziffer ‎8 bleibt davon unberührt.
    2. Die Vertraulichkeitsregelung aus Ziffer ‎1 oben findet keine Anwendung, wenn die vertraulichen Informationen (i) der jeweils anderen Partei bei Abschluss der Plattform-AGB nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung verletzt wird, (ii) bei Abschluss der Plattform-AGB öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Plattform-AGB beruht, (iii) von einer Partei mit der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei für andere Zwecke außerhalb dieser Plattform-AGB genutzt werden dürfen, oder (iv) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen; soweit zulässig und möglich wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die jeweils andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  11. Sonstige Bestimmungen
    1. Sofern die Zurverfügungstellung der Plattform aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, wird TBDS für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Zurverfügungstellung der Plattform befreit, sofern TBDS angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung der Folgen getroffen hat. Unter höherer Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs von TBDS liegende Ereignis zu verstehen, durch das TBDS ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Verfügungen.TBDS wird dem Nutzer unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und ihre Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Plattform-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die der ursprünglichen Vereinbarung und den wirtschaftlichen Absichten der Parteien möglichst nahe kommt. Eine Lücke in diesen Plattform-AGB wird entsprechend geschlossen.
    3. Änderungen und Ergänzungen dieser Plattform-AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
    4. Diese Plattform-AGB liegen in mehreren sprachlichen Fassungen vor, wobei die deutsche Originalfassung im Fall von Widersprüchen die maßgebliche ist.
    5. Diese Plattform-AGB unterliegen in Bezug auf ihre Umsetzung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kauf-rechts. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Plattform-AGB ist München.

Anlage 1 Länder gemäß Ziffer 1.2 dieser Plattform-AGB

Anlage 1:

Liste der Länder gemäß Ziffer 1.2 der Allgemeinen Rahmenbedingungen zur Plattform-Nutzung

Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark (ausgeschlossen Überseegebiete), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (ausgeschlossen Überseegebiete), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande (ausgeschlossen Überseegebiete), Österreich, Polen, Portugal (ausgeschlossen Überseegebiete), Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (ausgeschlossen Überseegebiete), Tschechien, Ungarn, Zypern

Weitere Staaten:
Island, Liechtenstein, Norwegen (ausgeschlossen Überseegebiete), Schweiz, Südkorea (Republik Korea), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (ausgeschlossen Überseegebiete)


Stand: 19.09.22