Dienste-AGB über den Dienst Geo

  1. Gegenstand
    1. Die vorliegenden Dienste-AGB stellen eine Einzelvereinbarung zwischen der TB Digital Services GmbH (die „TBDS“) und ihrem Nutzer (der „Nutzer“) dar. Die Dienste-AGB regeln die Erbringung des in Ziffer 2 beschriebenen Dienstes über die RIO Plattform durch TBDS an den Nutzer (der „TBDS-Dienst“). Sie stellen eine Einzelvereinbarung zusätzlich zu den zwischen dem Nutzer und TBDS bereits abgeschlossenen Allgemeinen Rahmenbedingungen zur RIO Plattform-Nutzung (die „RIO Plattform-AGB“) dar.
    2. Soweit nicht ausdrücklich abweichend in diesen Dienste-AGB geregelt, finden auf diese Dienste-AGB die Regelungen der zwischen dem Nutzer und TBDS bereits abgeschlossenen RIO Plattform-AGB Anwendung. In den RIO Plattform-AGB definierte Begriffe gelten auch für diese Dienste-AGB.
    3. Die Dienste-AGB werden über die RIO Plattform gemäß den Regelungen aus Ziffern 2.1 und 2.3 der RIO Plattform-AGB vereinbart.
    4. Nachdem das/die Fahrzeug/e im RIO-Administrationsbereich auf der RIO Plattform angelegt wurden, muss der Nutzer auf dem Marktplatz der RIO Plattform den entsprechenden Button zum Erwerb des Dienstes Geo anklicken und diese Dienste-AGB inkl. der Leistungsbeschreibung bestätigen. Mit dem Abschließen des Bestellvorgangs kommt dabei jedoch noch kein Vertrag mit TBDS zustande; vielmehr handelt es sich hierbei um die Abgabe eines Angebots seitens des Nutzers. Erst mit der Bestätigung der Annahme durch TBDS (dies wird dem Nutzer über die RIO Plattform mitgeteilt) kommt der Vertrag über den Dienst Geo zustande. TBDS behält sich darüber hinaus vor, nach der Angebotsabgabe durch den Nutzer und vor Angebotsannahme durch TBDS eine Bonitätsprüfung, Sanktionslistenprüfung und eine Prüfung der USt-ID des Nutzers durchzuführen. Auch nach Angebotsannahme behält sich TBDS vor, in regelmäßigen Abständen eine Ust-ID-Prüfung, Bonitätsprüfung und/oder Sanktionslistenprüfung vorzunehmen.
      Die Nutzung des Dienstes steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen rechtlichen Beschränkungen entgegenstehen. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Nutzung des Dienstes benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen die Diensteerbringung vorübergehend außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gelten die Dienste-AGB als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen.
    5. § 312i Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 und Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten nicht bei Abschluss dieser Dienste-AGB.

  2. TBDS-Dienst
    1. TBDS erbringt während der Laufzeit dieser Dienste-AGB den folgenden TBDS-Dienst an den Nutzer, der in der Leistungsbeschreibung des Dienstes näher beschrieben ist:

      Bezeichnung

      Kurzbeschreibung

      Geo

      Geo ist die Erweiterung des Flottenmonitors mit dem Ziel, dem Kunden eine detailliertere Übersicht über die aktuellen Positionen seiner Fahrzeuge zu ermöglichen. Hinzu kommen weitere Funktionen wie Point of Interest, Geofences und Routenplanung sowie eine Speicherdauer der Daten von 25 Monaten.

      Die detaillierte Leistungsbeschreibung des Dienstes sowie die technischen Anforderungen und die für die Inanspruchnahme des Dienstes zu entrichtende Vergütung sind in aktueller Form auf dem Marktplatz der RIO Plattform unter der Webadresse https://rio.cloud einsehbar und stehen zum Download bereit.

    2. Die Verfügbarkeit der RIO Plattform für den darüber zu erbringenden oben genannten TBDS-Dienst richtet sich nach Ziffer 3.2 der RIO Plattform-AGB.

    3. Wichtiger Hinweis: Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Anforderungen verweisen wir ausdrücklich auf die Ziffer 8 der Plattform-AGB. Der Nutzer bleibt für die Datenverarbeitung im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung durch die TBDS datenschutzrechtlich verantwortlich und gewährleistet die Zulässigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen (Fahrer und ggf. weitere Personen). Dies schliesst die umfassende Informationspflicht des Nutzers gegenüber den betroffenen Personen sowie das Schaffen einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage mit ein.

  3. Vergütung

    1. Die für den TBDS-Dienst zu zahlende Vergütung richtet sich nach den Angaben auf der RIO Plattform unter https://rio.cloud und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der vom Nutzer registrierten Fahrzeuge für den TBDS-Dienst. Mit der Registrierung durch den Nutzer nimmt das Fahrzeug an dem Dienst teil und wird tagesgenau abgerechnet.

    2. Die Vergütung ist nach Rechnungstellung durch TBDS vom Nutzer an den in Ziffer 4.2 der RIO Plattform-AGB benannten Zahlungsdiensteanbieter von TBDS zu bezahlen. Diese Zahlung hat Erfüllungswirkung gegenüber TBDS.

    3. Befindet sich der Nutzer auch nach vorheriger angemessener schriftlicher Mahnung durch TBDS in Zahlungsverzug, kann TBDS nach vorheriger weiterer Ankündigung von mindestens einer (1) Woche die Erbringung des TBDS-Dienstes unter diesen Dienste-AGB bis zum Eingang der Zahlung suspendieren.

    4. Die Preise und genannten Vergütungen verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern. Derartige Steuern werden dem Nutzer von TBDS zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung belastet.
      Sofern ein Reverse Charge-Mechanismus oder eine vergleichbare Vereinfachungsmethode (wonach der Liefer- oder Leistungsempfänger zur Selbstdeklaration oder zum Einbehalt der Umsatzsteuer oder vergleichbarer Steuern verpflichtet ist) anzuwenden ist, hat der Nutzer die Selbstdeklaration oder den Einbehalt an die zuständige Steuerbehörde innerhalb der vorgeschriebenen Zeit vorzunehmen. Sofern ein derartiger Mechanismus optional zur Anwendung kommt, vereinbaren die Parteien die Anwendung dieses Mechanismus. Unabhängig hiervon sind die Preise und Vergütungen in beiden Fällen ohne Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern berechnet und Zahlungen des Nutzers an TBDS haben in Höhe des vertraglich vereinbarten Preises, ohne jegliche Abzüge zu erfolgen.

    5. Der Nutzer und TBDS sind jeweils selbst für die auf ihrem Einkommen basierenden Ertragsteuern verantwortlich.
      Die Preise und genannten Vergütungen verstehen sich ohne gesetzliche Quellensteuer oder vergleichbare Steuern. Sollte die Vergütung einer gesetzlichen Quellensteuer unterliegen, darf der Nutzer keine Quellensteuerabzugsbeträge nach dem nationalen Recht seines Ansässigkeitsstaats von der Zahlung an die TBDS einbehalten. Derartige Steuern hat der Nutzer zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung an TBDS auf eigene Rechnung an die entsprechenden Behörden im Namen der TBDS zu bezahlen.
      Existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) zwischen den Ansässigkeitsstaaten von TBDS und des Nutzers, darf der Nutzer den nach dem anwendbaren DBA vorgegebenen maximalen Quellensteuerbetrag an die entsprechenden Behörden entrichten, soweit die Voraussetzungen für eine Quellensteuerreduktion (ggf. auf Null) vorliegen. Der Nutzer ist für die Erfüllung der formalen Voraussetzungen für eine Quellensteuerreduktion (ggf. auf Null) verantwortlich. TBDS stellt dem Nutzer bei Vertragsabschluss eine Ansässigkeitsbescheinigung zur Verfügung.
      Der Nutzer verpflichtet sich, TBDS unaufgefordert und unverzüglich einen offiziellen Nachweis über die im Namen von TBDS abgeführte Steuer vorzulegen. Sofern ein offizieller Nachweis nicht oder verspätet vorgelegt wird, hat der Nutzer TBDS von jeglichen Schäden basierend auf der nicht oder verspäteten Vorlage des Nachweises freizuhalten.

  4. Änderungen dieser Dienste-AGB

    1. Änderungen dieser Dienste-AGB bedürfen der Zustimmung beider Parteien, sofern nichts Abweichendes in dieser Ziffer 4 geregelt ist.

    2. TBDS kann im Rahmen der Erbringung des TBDS-Dienstes angemessene technische Änderungen vornehmen, insbesondere soweit dies erforderlich ist, um ihre Funktionsfähigkeit zu verbessern oder gesetzliche Anforderungen einzuhalten.

    3. TBDS kann im Rahmen der Erbringung des TBDS-Dienstes auch inhaltliche Änderungen vornehmen, sofern diese nicht das Leistungsangebot gegenüber dem Nutzer hinsichtlich der Nutzung des TBDS-Dienstes schmälern oder der Nutzer dieser Änderung nicht entsprechend Ziffer 4.4 widersprochen hat.

    4. Angemessene Leistungsänderungen im Rahmen der Erbringung des TBDS-Dienstes und angemessene Preiserhöhungen werden dem Nutzer in Textform angezeigt und ihm dabei die Möglichkeit eingeräumt, einer Änderung innerhalb von sechs (6) Wochen zu widersprechen. Das Ausbleiben eines Widerspruchs (schriftlich oder via E-Mail) gegen eine angemessene Leistungsänderung / Vergütungserhöhung innerhalb dieser sechs (6) Wochen wird als Zustimmung zur Leistungsänderung / Vergütungserhöhung gewertet, sofern der Nutzer im Rahmen der Anzeige auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht worden ist. Sollte der Nutzer einer Leistungsänderung / Vergütungserhöhung widersprechen, steht TBDS ein sofortiges Kündigungsrecht bzgl. der Dienste-AGB gegenüber dem Nutzer zu; darüber hinaus kann der Nutzer die Dienste-AGB im Falle einer unbestimmten Laufzeit des TBDS-Dienstes auch jederzeit ordentlich kündigen bzw. seine Registrierung auf der RIO Plattform deaktivieren.

  5. Gewährleistung und Haftung

    1. Gewährleistung

      1. Der Nutzer wird TBDS einen Mangel an dem TBDS-Dienst unverzüglich mitteilen. TBDS wird Mängel des TBDS-Dienstes innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigen. Wenn die Beseitigung eines Mangels innerhalb einer angemessenen Zeit zwei (2) Mal fehlschlägt, ist der Nutzer zur außerordentlichen Kündigung dieser Dienste-AGB berechtigt.

        Sonstige Ansprüche des Nutzers richten sich nach Ziffer 5.2.

      2. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit die Ursache vom Nutzer oder von einem seiner Erfüllungsgehilfen selbst gesetzt wurde.

    2. Haftung

      TBDS haftet für Schäden, die durch Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von TBDS oder ihrer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von TBDS oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet TBDS nur, soweit eine Kardinalpflicht verletzt wird. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, welche eine ordnungsgemäße Durchführbarkeit des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut hat und vertrauen durfte.

      Bei einfacher Fahrlässigkeit hinsichtlich der Verletzung solcher Kardinalpflichten ist die Haftung von TBDS auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal jedoch auf 100% der jährlichen Vergütung.

      Sofern ein TBDS-Dienst kostenlos erbracht wird gilt: Bei einfacher Fahrlässigkeit hinsichtlich der Verletzung solcher Kardinalpflichten hat TBDS in Anbetracht der Kostenfreiheit des TBDS-Dienstes darüber hinaus nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche TBDS in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

    3. Sonstige Ausschlüsse

      1. TBDS haftet nicht für den ordnungsgemäßen Zustand von Fahrzeugen des Nutzers, für welche der TBDS-Dienst erbracht wird. Der TBDS-Dienst dient lediglich als Unterstützung des Nutzers; die Verantwortung für die Einhaltung von Vorschriften und für Nutzung sowie Zustand der Fahrzeuge verbleibt beim Halter bzw. Fahrer der Fahrzeuge.

      2. Die Zurverfügungstellung von RIO Boxen und/oder RIO-Sendeeinheiten sind nicht Bestandteil dieser Dienste-AGB. Unter diesen Dienste-AGB werden hierfür keine Gewährleistung und/oder Haftung übernommen.

      3. Entsprechend werden unter diesen Dienste-AGB auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für mangelhafte TBDS-Dienste (insbesondere für fehlende oder fehlerhafte Daten) und/oder für Schäden übernommen, die auf Fehlfunktionen und/oder Ausfällen der Fahrzeuge, der RIO Boxen, der RIO-Sendeeinheiten und/oder auf einer fehlerhaften Dateneingabe des Nutzers beruhen.

  6. Laufzeit und Kündigung

    1. Laufzeit
      Diese Dienste-AGB können auf unbestimmte Zeit oder für eine bestimmte feste Laufzeit (mit 12 oder 36 Monaten) abgeschlossen werden. Die Wahl der Laufzeit erfolgt durch den Nutzer mittels des Buchungsvorgangs des TBDS-Dienstes im RIO Marktplatz.
    2. Kündigung

      1. Sofern diese Dienste-AGB mit einer unbestimmten Laufzeit vereinbart wurden, kann der Nutzer diese Dienste-AGB jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist gegenüber TBDS ordentlich kündigen; eine Kündigung kann auch durch die Deaktivierung auf der RIO Plattform durch den Nutzer erfolgen. Nach einer solchen Deaktivierung wird eine Reaktivierung bei Einsatz einer RIO Box mindestens vier (4) Werktage in Anspruch nehmen.

      2. TBDS kann die Dienste-AGB, sofern eine unbestimmte Laufzeit vereinbart wurde, unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.

      3. Sofern diese Dienste-AGB für eine bestimmte feste Laufzeit vereinbart wurden, ist eine ordentliche Kündigung dieser Dienste-AGB während der Nutzungsdauer durch den Nutzer ausgeschlossen. Auch eine Deaktivierung auf der RIO Plattform durch den Nutzer entbindet ihn nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber TBDS.

      4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
        Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Nutzer sind insbesondere die Veräußerung des Fahrzeuges, auf welchem ein digitaler Dienst mit einer aktiven bestimmten und festen Laufzeit frei geschaltet ist oder ein sonstiger Eigentümer- bzw. Halterwechsel oder die Stilllegung des Fahrzeuges, welche einen Zeitraum von sechs (6) Monaten überschritten hat. Die Zahlungspflicht des Nutzers besteht bis zum Nachweis des Kündigungsgrundes fort. Die Bearbeitung der Kündigung kann bis zu drei (3) Arbeitstage in Anspruch nehmen.

      5. Eine Kündigung dieser Dienste-AGB aus welchem Grund auch immer lässt die RIO Plattform-AGB und ggf. andere abgeschlossene Dienste-AGB über weitere TBDS-Dienste unberührt. Eine Kündigung der RIO Plattform-AGB aus welchem Grund auch immer hingegen beendigt zum selben Beendigungszeitpunkt auch die vorliegenden Dienste-AGB, sofern diese für eine unbestimmte Laufzeit vereinbart wurden; im Falle einer Vereinbarung einer bestimmten festen Laufzeit gilt Ziffer 6.2.3.

    3. Datenlöschung
      TBDS verpflichtet sich nach Beendigung dieser Dienste-AGB in Ergänzung zu Ziffer 2.1 dieser Dienste-AGB die Datenhistorie des Nutzers nach Ablauf von fünfundzwanzig (25) Monaten zu löschen.

  7. Vertraulichkeit

    1. TBDS und der Nutzer verpflichten sich, über die jeweils den anderen betreffenden vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieser Dienste-AGB und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung dieser Dienste-AGB für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.

    2. Die Vertraulichkeitsregelung aus Ziffer 7.1 findet keine Anwendung, wenn die vertraulichen Informationen (i) der jeweils anderen Partei bei Abschluss der Dienste-AGB nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung verletzt wird, (ii) bei Abschluss der Dienste-AGB öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Dienste-AGB beruht, (iii) von einer Partei mit der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei für andere Zwecke außerhalb dieser Dienste-AGB genutzt werden dürfen, oder (iv) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen; soweit zulässig und möglich wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die jeweils andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

  8. Sonstige Bestimmungen

    1. Sofern die Zurverfügungstellung des TBDS-Dienstes aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, wird TBDS für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Zurverfügungstellung des TBDS-Dienstes befreit, sofern TBDS angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung der Folgen getroffen hat. Unter höherer Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs von TBDS liegende Ereignis zu verstehen, durch das TBDS ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Verfügungen. Hierzu gehört auch ein Ausfall der RIO Plattform aufgrund höherer Gewalt.

      TBDS wird dem Nutzer unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und ihre Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Dienste-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die nach Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Eine Lücke in diesen Dienste-AGB wird entsprechend geschlossen.

    3. TBDS ist berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus diesen Dienste-AGB ganz oder teilweise an Unternehmen, die mit TBDS im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind, abzutreten. Im Falle der vollständigen Abtretung aller Rechte und Pflichten ist der Nutzer zur Kündigung dieser Dienste-AGB berechtigt.

    4. Der Nutzer ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TBDS nicht berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus diesen Dienste-AGB ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.

    5. Änderungen und Ergänzungen dieser Dienste-AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

    6. Diese Dienste-AGB liegen in den jeweiligen landessprachlichen Fassungen vor, wobei die deutsche Originalfassung im Fall von Widersprüchen die maßgebliche ist.

    7. Diese Dienste-AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des Kollisionsrechts). Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Dienste-AGB ist München.


Stand:


04.11.2023