Dienste-AGB über den Dienst MAN DataPackage

  1. Gegenstand
    1. Die vorliegenden Dienste-AGB der MAN Truck & Bus SE („MAN T&B“) regeln die Erbringung der in Ziffer 2 beschriebenen MAN T&B-Dienste über die von der TB Digital Services GmbH („TBDS“), Oskar-Schlemmer-Str. 19-21, 80807 München, betriebene RIO Plattform durch MAN T&B an den Nutzer. Sie stellen eine Einzelvereinbarung zusätzlich zu den zwischen dem Nutzer und TBDS bereits abgeschlossenen RIO Plattform-AGB dar.
    2. Soweit nicht ausdrücklich abweichend in diesen Dienste-AGB geregelt, finden auf diese Dienste-AGB die Regelungen der zwischen dem Nutzer und TBDS bereits abgeschlossenen RIO Plattform-AGB Anwendung. In den RIO Plattform-AGB definierte Begriffe gelten auch für diese Dienste-AGB.
    3. Die Dienste-AGB werden über die RIO Plattform gemäß den Regelungen aus Ziffer 2.2 der RIO Plattform-AGB vereinbart.
    4. Nachdem das/die Fahrzeug/e im RIO-Administrationsbereich auf der RIO Plattform angelegt wurden, muss der Nutzer auf dem Marktplatz der RIO Plattform den entsprechenden Button zum Erwerb des Dienstes eines Data Provision Datenpakets anklicken. Im Rahmen der Produktaktivierung muss der Nutzer diese Dienste-AGB inkl. Leistungsbeschreibung bestätigen. Erst mit der Bestätigung der Annahme durch MAN T&B (dies wird dem Nutzer schriftlich, via E-Mail oder über die RIO Plattform mitgeteilt) kommt der Vertrag über den Dienst Data Provision zustande. MAN T&B behält sich darüber hinaus vor, nach der Angebotsabgabe durch den Nutzer und vor Angebotsannahme durch MAN T&B eine Bonitätsprüfung, Sanktionslistenprüfung und eine Prüfung der USt-ID des Nutzers durchzuführen. Auch nach Angebotsannahme behält sich MAN T&B vor, in regelmäßigen Abständen eine UStID-Prüfung, Bonitätsprüfung und/oder Sanktionslistenprüfung vorzunehmen.

      Die Nutzung des Dienstes steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen rechtlichen Beschränkungen entgegenstehen. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Nutzung des Dienstes benötigt werden. Verzögerungen aufgrund Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen die Diensteerbringung vorübergehend außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gelten die Dienste-AGB als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen in gesetzliche zulässigen Umfang ausgeschlossen.
    5. 312i Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 und Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten nicht bei Abschluss dieser Dienste-AGB.
  2. MAN T&B Dienst
    1. MAN T&B erbringt während der Laufzeit dieser Dienste-AGB den folgenden MAN T&B-Dienst an den Nutzer:

      Bezeichnung

      Kurzbeschreibung

      Data Provision

      Der Dienst Data Provision stellt im Rahmen einer detaillierten und digitalen Verwaltung von Fahrzeugflotten verschiedene API’s (Application Programming Interface) zur Verfügung. Sowohl der Umfang der Fahrzeugsignale, als auch die Technologie der API Bereitstellung unterscheiden sich von Datenpaket zu Datenpaket. Die jeweiligen Inhalte der angebotenen Datenpakete („DataPackages“) sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.

      Die detaillierten Leistungsbeschreibungen zu den jeweiligen DataPackages, sowie die technischen Anforderungen und die für die Inanspruchnahme des Dienstes zu entrichtende Vergütung, sind in aktueller Form auf dem Marktplatz der RIO Plattform unter der Webadresse https://rio.cloud einsehbar und stehen zum Download bereit.
      Die Erbringung der MAN T&B-Dienste unter den vorliegenden Dienste-AGB ist abhängig von Abschluss und Fortbestand der RIO Plattform-AGB.
    2. Die Verfügbarkeit der RIO Plattform für die darüber zu erbringenden MAN T&B-Dienste richtet sich nach Ziffer 3.2 der RIO Plattform-AGB.
    3. Wichtiger Hinweis: Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Anforderungen verweisen wir ausdrücklich auf die Ziffer 8 der Plattform-AGB. Der Nutzer bleibt für die Datenverarbeitung im Rahmen der Auftragsverarbeitung durch die TBDS datenschutzrechtlich verantwortlich und gewährleistet die Zulässigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen (Fahrer und ggf. weitere Personen). Dies schließt die umfassende Informationspflicht des Nutzers gegenüber den betroffenen Personen sowie das Schaffen einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage mit ein.
    4. Um den Dienst Data Provision und seine Datenpakete zur Verfügung zu stellen, ist es notwendig, auf die Daten der RIO Plattform zuzugreifen und die dort zur Verfügung gestellten Daten aufzubereiten. MAN T&B agiert dabei als eigenständiger Verantwortlicher.
  3. Vergütung
    1. Die für die MAN T&B-Dienste zu zahlende Vergütung richtet sich nach den Angaben auf der Plattform unter https://rio.cloud und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt zeitanteilig für Monate, in denen ein MAN T&B-Dienst nur für einen Teil des Monats kontrahiert war.
    2. Die Vergütung ist nach Rechnungstellung durch MAN T&B vom Nutzer an den in Ziffer 4.2 der RIO Plattform-AGB benannten Zahlungsdiensteanbieter zu bezahlen. Diese Zahlung hat Erfüllungswirkung gegenüber MAN T&B.
    3. Befindet sich der Nutzer auch nach vorheriger angemessener schriftlicher Mahnung durch MAN T&B in Zahlungsverzug, kann MAN T&B nach vorheriger weiterer Ankündigung von mindestens einer (1) Woche die Erbringung der MAN T&B-Dienste unter diesen Dienste-AGB bis zum Eingang der Zahlung suspendieren.
    4. Die Preise und genannten Vergütungen verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern. Derartige Steuern werden dem Nutzer von MAN T&B zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung belastet. Sofern ein Reverse Charge-Mechanismus oder eine vergleichbare Vereinfachungsmethode (wonach der Liefer- oder Leistungsempfänger zur Selbstdeklaration oder zum Einbehalt der Umsatzsteuer oder vergleichbarer Steuern verpflichtet ist) anzuwenden ist, hat der Nutzer die Selbstdeklaration oder den Einbehalt an die zuständige Steuerbehörde innerhalb der vorgeschriebenen Zeit vorzunehmen. Sofern ein derartiger Mechanismus optional zur Anwendung kommt, vereinbaren die Parteien die Anwendung dieses Mechanismus. Unabhängig hiervon sind die Preise und Vergütungen in beiden Fällen ohne Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern berechnet und Zahlungen des Nutzers an MAN T&B haben in Höhe des vertraglich vereinbarten Preises, ohne jegliche Abzüge zu erfolgen.
    5. Der Nutzer und MAN T&B sind jeweils selbst für die auf ihrem Einkommen basierenden Ertragsteuern verantwortlich.

      Die Preise und genannten Vergütungen verstehen sich ohne gesetzliche Quellensteuer oder vergleichbare Steuern. Sollte die Vergütung einer gesetzlichen Quellensteuer unterliegen, darf der Nutzer keine Quellensteuerabzugsbeträge nach dem nationalen Recht seines Ansässigkeitsstaats von der Zahlung an die MAN T&B einbehalten. Derartige Steuern hat der Nutzer zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung an MAN T&B auf eigene Rechnung an die entsprechenden Behörden im Namen der MAN T&B zu bezahlen.

      Existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) zwischen den Ansässigkeitsstaaten von MAN T&B und des Nutzers, darf der Nutzer den nach dem anwendbaren DBA vorgegebenen maximalen Quellensteuerbetrag an die entsprechenden Behörden entrichten, soweit die Voraussetzungen für eine Quellensteuerreduktion (ggf. auf Null) vorliegen. Der Nutzer ist für die Erfüllung der formalen Voraussetzungen für eine Quellensteuerreduktion (ggf. auf Null) verantwortlich. MAN T&B stellt dem Nutzer bei Vertragsabschluss eine Ansässigkeitsbescheinigung zur Verfügung.

      Der Nutzer verpflichtet sich, unaufgefordert und unverzüglich einen offiziellen Nachweis über die im Namen von MAN T&B abgeführte Steuer MAN T&B vorzulegen. Sofern ein offizieller Nachweis nicht oder verspätet vorgelegt wird, hat der Nutzer MAN T&B von jeglichen Schäden basierend auf der nicht oder verspäteten Vorlage des Nachweises freizuhalten.
  4. Änderungen
    1. Änderungen der Dienste-AGB bedürfen der Zustimmung beider Parteien, sofern nichts Abweichendes in dieser Ziffer 4 geregelt ist.
    2. MAN T&B kann im Rahmen der Erbringung der MAN T&B-Dienste angemessene technische Änderungen vornehmen, insbesondere soweit dies erforderlich ist, um ihre Funktionsfähigkeit zu verbessern oder gesetzliche Anforderungen einzuhalten.
    3. MAN T&B kann im Rahmen der Erbringung der MAN T&B-Dienste auch inhaltliche Änderungen vornehmen, sofern diese nicht das Leistungsangebot gegenüber dem Nutzer hinsichtlich der Nutzung des Dienstes schmälern oder der Nutzer dieser Änderung nicht entsprechend Ziffer 4 unten widersprochen hat.
      Angemessene Leistungsänderungen im Rahmen der Erbringung der MAN T&B-Dienste und angemessene Preiserhöhungen werden dem Nutzer in Textform angezeigt und ihm dabei die Möglichkeit eingeräumt, einer Änderung innerhalb von sechs (6) Wochen zu widersprechen. Das Ausbleiben eines Widerspruchs (schriftlich oder via E-Mail) gegen eine angemessene Leistungsänderung / Vergütungserhöhung innerhalb dieser sechs (6) Wochen wird als Zustimmung zur Leistungsänderung / Vergütungserhöhung gewertet, sofern der Nutzer im Rahmen der Anzeige auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht worden ist. Sollte der Nutzer einer Leistungsänderung / Vergütungserhöhung widersprechen, steht MAN T&B ein sofortiges Kündigungsrecht bzgl. der Dienste-AGB gegenüber dem Nutzer zu; darüber hinaus kann der Nutzer die Dienste-AGB im Falle einer unbestimmten Laufzeit jederzeit ordentlich kündigen.
  5. Gewährleistung und Haftung
    1. Gewährleistung
      1. Der Nutzer wird MAN T&B einen Mangel an den MAN T&B-Diensten unverzüglich mitteilen. MAN T&B wird Mängel der MAN T&B-Dienste innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigen. Sonstige Ansprüche des Nutzers richten sich nach Ziffer 5.2.
      2. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit die Ursache vom Nutzer oder von einem seiner Erfüllungsgehilfen selbst gesetzt wurde.
    2. Haftung
      MAN T&B haftet für Schäden, die durch Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von MAN T&B oder ihrer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit der MAN T&B oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet MAN T&B nur, soweit eine Kardinalpflicht verletzt wird. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, welche eine ordnungsgemäße Durchführbarkeit des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut hat und vertrauen durfte.

      Bei einfacher Fahrlässigkeit hinsichtlich der Verletzung solcher Kardinalpflichten ist die Haftung von MAN T&B auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal jedoch auf 100% der jährlichen Vergütung.

      Sofern ein MAN T&B-Dienst kostenlos erbracht wird gilt: Bei einfacher Fahrlässigkeit hinsichtlich der Verletzung solcher Kardinalpflichten hat MAN T&B in Anbetracht der Kostenfreiheit des MAN T&B-Dienstes darüber hinaus nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche MAN T&B in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
    3. Sonstige Ausschlüsse
      1. MAN T&B haftet nicht für den ordnungsgemäßen Zustand von Fahrzeugen des Nutzers, für welche die MAN T&B-Dienste erbracht werden. Die MAN T&B-Dienste dienen lediglich als Unterstützung des Nutzers; die Verantwortung für die Einhaltung von Vorschriften und für Nutzung und Zustand der Fahrzeuge verbleibt beim Halter bzw. Fahrer. Die Zurverfügungstellung von RIO Boxen und/oder RIO-Sendeeinheiten sind nicht Bestandteil dieser Dienste-AGB. Unter diesen Dienste-AGB wird hierfür keine Gewährleistung und/oder Haftung übernommen.
      2. Entsprechend werden unter diesen Dienste-AGB auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für mangelhafte MAN T&B-Dienste (insbesondere für fehlende oder fehlerhafte Daten) und/oder für Schäden übernommen, die auf Fehlfunktionen und/oder Ausfällen der Fahrzeuge, der RIO Boxen und/oder der RIO-Sendeeinheiten und/oder auf einer fehlerhaften Dateneingabe des Nutzers beruhen.
      3. Entsprechend werden unter diesen Dienste-AGB auch keine Gewährleistung und/oder Haftung übernommen, wenn aus welchen Gründen auch immer eine Benachrichtigung des Nutzers über eine anstehende Wartung unterblieben ist und dem Nutzer hieraus ein Schaden entstanden ist.
  6. Laufzeit und Kündigung
    1. Laufzeit
      Diese Dienste-AGB können auf unbestimmte Zeit oder für eine bestimmte feste Laufzeit (mit 12 oder 36 Monaten) abgeschlossen werden. Die Wahl der Laufzeit erfolgt durch den Nutzer mittels des Buchungsvorgangs im RIO Marketplace.
    2. Kündigung
      1. Sofern diese Dienste-AGB mit einer unbestimmten Laufzeit vereinbart wurden, kann der Nutzer diese Dienste-AGB jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist gegenüber MAN T&B ordentlich kündigen; eine Kündigung kann auch durch die Deaktivierung auf der RIO Plattform durch den Nutzer erfolgen. MAN T&B kann die Dienste-AGB, sofern eine unbestimmte Laufzeit vereinbart wurde, unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.
      2. Sofern diese Dienste-AGB für eine bestimmte feste Laufzeit vereinbart wurden, ist eine ordentliche Kündigung dieser Dienste-AGB während der Nutzungsdauer durch den Nutzer ausgeschlossen. Auch eine Deaktivierung auf der RIO Plattform durch den Nutzer, entbindet ihn nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber den MAN T&B.
      3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
        Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Nutzer sind insbesondere die Veräußerung des Fahrzeuges, auf welchem ein digitaler Dienst mit einer aktiven bestimmten und festen Laufzeit frei geschaltet ist oder ein sonstiger Eigentümer- bzw. Halterwechsel oder die Stilllegung des Fahrzeuges, welche einen Zeitraum von sechs (6) Monaten überschritten hat. Die Zahlungspflicht des Nutzers besteht bis zum Nachweis des Kündigungsgrundes fort. Die Bearbeitung der Kündigung kann bis zu drei (3) Arbeitstage in Anspruch nehmen.
      4. Eine Kündigung dieser Dienste-AGB aus welchem Grund auch immer lässt die RIO Plattform-AGB und ggf. andere abgeschlossene Dienste-AGB über andere MAN T&B-Dienste unberührt.

        Eine Kündigung der RIO Plattform-AGB aus welchem Grund auch immer hingegen beendigt zum selben Beendigungszeitpunkt auch die vorliegenden Dienste-AGB, sofern diese für eine unbestimmte Laufzeit vereinbart wurden; im Falle einer Vereinbarung einer bestimmten festen Laufzeit gilt Ziffer 6.2.2.
  7. Vertraulichkeit
    1. MAN T&B und der Nutzer verpflichten sich, über die jeweils den anderen betreffenden vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieser Dienste-AGB und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.

      Die Vertraulichkeitsregelung aus Ziffer 7 oben findet keine Anwendung, wenn die vertraulichen Informationen (i) der jeweils anderen Partei bei Abschluss der Dienste-AGB nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung verletzt wird, (ii) bei Abschluss der Dienste-AGB öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Dienste-AGB beruht, (iii) von einer Partei mit der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei für andere Zwecke außerhalb dieser Dienste-AGB genutzt werden dürfen, oder (iv) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen; soweit zulässig und möglich wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die jeweils andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  8. Sonstige Bestimmungen
    1. Sofern die Zurverfügungstellung der MAN T&B Dienste aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, wird MAN T&B für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Zurverfügungstellung der MAN T&B Dienste befreit, sofern MAN T&B angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung der Folgen getroffen hat. Unter höherer Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs von MAN T&B liegende Ereignis zu verstehen, durch das MAN T&B ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Verfügungen. Hierzu gehört auch ein Ausfall der RIO Plattform aufgrund höherer Gewalt.

      MAN T&B wird dem Nutzer unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und ihre Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Dienste-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die nach Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Eine Lücke in diesen Dienste-AGB wird entsprechend geschlossen.
    3. MAN T&B ist berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus diesen Dienste-AGB ganz oder teilweise an Unternehmen, die mit MAN T&B im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind, abzutreten. Im Falle der vollständigen Abtretung aller Rechte und Pflichten ist der Nutzer zur Kündigung dieser Dienste-AGB berechtigt.
    4. Der Nutzer ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MAN T&B nicht berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus diesen Dienste-AGB ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
    5. Änderungen und Ergänzungen dieser Dienste-AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
    6. Diese Dienste-AGB liegen in den jeweiligen landessprachlichen Fassungen vor, wobei die deutsche Originalfassung im Fall von Widersprüchen die maßgebliche ist.
    7. Diese Dienste-AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des Kollisionsrechts). Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Dienste-AGB ist München.

Stand:


31.03.24