Dienste-AGB über den Dienst Order Communication

  1. Gegenstand
    1. Die vorliegenden Dienste-AGB stellen eine Einzelvereinbarung zwischen der TB Digital Services GmbH (die „TBDS“) und ihrem Nutzer (der „Nutzer“) dar. Die Dienste-AGB regeln die Erbringung des in Ziffer 2 beschriebenen TBDS-Dienstes über die RIO Plattform durch TBDS an den Nutzer (der „TBDS-Dienst“). Sie stellen eine Einzelvereinbarung zusätzlich zu den zwischen dem Nutzer und TBDS bereits abgeschlossenen Allgemeinen Rahmenbedingungen zur RIO Plattform-Nutzung (die „RIO Plattform-AGB“) dar.
    2. Soweit nicht ausdrücklich abweichend in diesen Dienste-AGB geregelt, finden auf diese Dienste-AGB die Regelungen der zwischen dem Nutzer und TBDS bereits abgeschlossenen RIO-Plattform-AGB ergänzend Anwendung. Insofern die RIO-Plattform-AGB den Regelungen dieser Dienste-AGB jedoch widersprechen, haben die Regelungen dieser Dienste-AGB Vorrang vor den RIO-Plattform-AGB. In den RIO-Plattform-AGB definierte Begriffe gelten dabei auch für diese Dienste-AGB.
      Die Dienste-AGB werden über die RIO-Plattform gemäß den Regelungen aus Ziffer 2.1 und 2.3 der RIO-Plattform-AGB vereinbart. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptiert TBDS nicht. Dies gilt auch, wenn TBDS der Einbeziehung abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
    3. Nachdem der Nutzer das Angebot der TBDS zum Erwerb des TBDS-Dienstes Order Communication durch schriftliche Unterzeichnung angenommen und diese vorliegenden Dienste-AGB inklusive der Leistungsbeschreibung des TBDS-Dienstes bestätigt hat, kommt ein Vertrag über den TBDS-Dienst zustande.
    4. TBDS behält sich vor, sowohl vor Abgabe des Angebotes zum Erwerb des TBDS-Dienstes als auch nach Zustandekommen des Vertrages über den TBDS-Dienst in regelmäßigen Zeitabständen eine Bonitätsprüfung, Sanktionslistenprüfung sowie eine Prüfung der USt-ID des Nutzers durchzuführen.
      Die Nutzung des TBDS-Dienstes steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen rechtlichen Beschränkungen entgegenstehen. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Nutzung des Dienstes benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen die Diensteerbringung vorübergehend außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gelten die Dienste-AGB als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen.
    5. § 312i Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 und Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten nicht bei Abschluss dieser Dienste-AGB.
       
  2. TBDS-Dienst
    1. TBDS erbringt während der Laufzeit dieser Dienste-AGB den folgenden TBDS-Dienst an den Nutzer, der in der Leistungsbeschreibung des Dienstes näher beschrieben ist:

      Bezeichnung

      Kurzbeschreibung

      Order Communication

      Der TBDS-Dienst Order Communication ermöglicht dem Nutzer des Dienstes, Informationen zwischen entweder
      • seinem Transportmanagementsystem (TMS) und einem Fahrzeug bzw. Fahrer oder
      • seinem RIO-Plattform Nutzeraccount und einem Fahrzeug bzw. Fahrer

      über die RIO Pocket Driver App (für Android und iOS verfügbar) auszutauschen.

      Das TMS selbst und dessen Betrieb sowie die Anbindung des TMS an den TBDS-Dienst sind allerdings nicht Bestandteil des Dienstes.

      Die detaillierte Leistungsbeschreibung des oben bezeichneten TBDS-Dienstes liegt in aktueller Form dem Angebot der TBDS zum Erwerb des TBDS-Dienstes Order Communication bei, welches dem Nutzer nebst diesen Dienste-AGB per E-Mail zugesendet wurde.

    2. Mit Beginn dieser Vereinbarung gewährt TBDS dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites, unwiderrufliches (während der Laufzeit) Recht zur Nutzung des TBDS-Dienstes im Rahmen der Vereinbarung. Der Nutzer ist zur Nutzung des TBDS-Dienstes nur zu eigenen Geschäftszwecken berechtigt.

    3. Der Nutzer ist verpflichtet, eingegebene Daten auch außerhalb der Software zu sichern. TBDS ist nicht für die Datensicherung verantwortlich und ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Backups der Daten zu erstellen.

    4. TBDS ist zudem berechtigt, im Rahmen der Erbringung sämtlicher Leistungen nach dieser Vereinbarung Unterauftragnehmer einzusetzen.

    5. Die Verfügbarkeit der RIO Plattform für den darüber zu erbringenden oben genannten TBDS-Dienst richtet sich nach Ziffer 3.2 der RIO Plattform-AGB.

    6. Wichtiger Hinweis: Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Anforderungen wird ausdrücklich auf Ziffer 8 der RIO-Plattform-AGB verwiesen. Der Nutzer bleibt danach für die Datenverarbeitung im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung durch die TBDS datenschutzrechtlich verantwortlich und hat die Zulässigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen (Fahrer und ggf. weitere Personen) zu gewährleisten. Dies schließt die umfassende Informationspflicht des Nutzers gegenüber den von der Datenverarbeitung betroffenen Personen sowie das Schaffen einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage mit ein.

  3. Vergütung

    1. Die für den TBDS-Dienst Order Communication zu zahlende Vergütung richtet sich nach der Anzahl der vom Nutzer pro Kalendermonat für den Dienst genutzten RIO Pocket Driver Apps und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Dies gilt unabhängig davon, ob die RIO Pocket Driver App per Geräte-Login oder per Fahrer-Login verwendet wird. Soweit nichts anderes vereinbart, stellt TBDS dem Nutzer die zu zahlende Vergütung dabei jeweils am Ende eines jeden Kalendermonats in Rechnung auf Basis der im jeweiligen Abrechnungsmonat für den TBDS-Dienst genutzten RIO Pocket Driver Apps.

    2. Mit Erwerb des TBDS-Dienstes und Bestätigung dieser Dienste-AGB willigt der Nutzer ein, dass er Rechnungen von TBDS ausschließlich auf elektronischem Weg erhält.

    3. Die Vergütung ist nach Rechnungstellung durch TBDS vom Nutzer an den in Ziffer 4.2 der RIO Plattform-AGB benannten Zahlungsdiensteanbieter von TBDS zu bezahlen. Diese Zahlung hat Erfüllungswirkung gegenüber TBDS.

    4. Befindet sich der Nutzer auch nach vorheriger angemessener schriftlicher Mahnung durch TBDS in Zahlungsverzug, kann TBDS nach vorheriger weiterer Ankündigung von mindestens einer (1) Woche die Erbringung des TBDS-Dienstes unter diesen Dienste-AGB bis zum Eingang der Zahlung suspendieren.

    5. Die Preise und genannten Vergütungen verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern. Derartige Steuern werden dem Nutzer von TBDS zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung belastet.
      Sofern ein Reverse Charge-Mechanismus oder eine vergleichbare Vereinfachungsmethode (wonach der Liefer- oder Leistungsempfänger zur Selbstdeklaration oder zum Einbehalt der Umsatzsteuer oder vergleichbarer Steuern verpflichtet ist) anzuwenden ist, hat der Nutzer die Selbstdeklaration oder den Einbehalt an die zuständige Steuerbehörde innerhalb der vorgeschriebenen Zeit vorzunehmen. Sofern ein derartiger Mechanismus optional zur Anwendung kommt, vereinbaren die Parteien die Anwendung dieses Mechanismus. Unabhängig hiervon sind die Preise und Vergütungen in beiden Fällen ohne Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern berechnet und Zahlungen des Nutzers an TBDS haben in Höhe des vertraglich vereinbarten Preises, ohne jegliche Abzüge, zu erfolgen.

    6. Der Nutzer und TBDS sind jeweils selbst für die auf ihrem Einkommen basierenden Ertragsteuern verantwortlich.
      Die Preise und genannten Vergütungen verstehen sich ohne gesetzliche Quellensteuer oder vergleichbare Steuern. Sollte die Vergütung einer gesetzlichen Quellensteuer unterliegen, darf der Nutzer keine Quellensteuerabzugsbeträge nach dem nationalen Recht seines Ansässigkeitsstaats von der Zahlung an die TBDS einbehalten. Derartige Steuern hat der Nutzer zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung an TBDS auf eigene Rechnung an die entsprechenden Behörden im Namen der TBDS zu bezahlen.
      Existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) zwischen den Ansässigkeitsstaaten von TBDS und des Nutzers, darf der Nutzer den nach dem anwendbaren DBA vorgegebenen maximalen Quellensteuerbetrag an die entsprechenden Behörden entrichten, soweit die Voraussetzungen für eine Quellensteuerreduktion (ggf. auf Null) vorliegen. Der Nutzer ist für die Erfüllung der formalen Voraussetzungen für eine Quellensteuerreduktion (ggf. auf Null) verantwortlich. TBDS stellt dem Nutzer bei Vertragsabschluss eine Ansässigkeitsbescheinigung zur Verfügung.
      Der Nutzer verpflichtet sich, TBDS unaufgefordert und unverzüglich einen offiziellen Nachweis über die im Namen von TBDS abgeführte Steuer vorzulegen. Sofern ein offizieller Nachweis nicht oder verspätet vorgelegt wird, hat der Nutzer TBDS von jeglichen Schäden basierend auf der nicht oder verspäteten Vorlage des Nachweises freizuhalten.

  4. Änderungen dieser Dienste-AGB

    1. Änderungen dieser Dienste-AGB bedürfen der Zustimmung beider Parteien, sofern nichts Abweichendes in dieser Ziffer 4 geregelt ist.

    2. TBDS kann im Rahmen der Erbringung des TBDS-Dienstes angemessene technische Änderungen vornehmen, insbesondere soweit dies erforderlich ist, um ihre Funktionsfähigkeit zu verbessern oder gesetzliche Anforderungen einzuhalten.

    3. TBDS kann im Rahmen der Erbringung des TBDS-Dienstes auch inhaltliche Änderungen vornehmen, sofern diese nicht das Leistungsangebot gegenüber dem Nutzer hinsichtlich der Nutzung des TBDS-Dienstes schmälern oder der Nutzer dieser Änderung nicht entsprechend Ziffer 4.4 widersprochen hat.

    4. Angemessene Leistungsänderungen (welche die Funktionalität des Dienstes nicht einschränken) im Rahmen der Erbringung des TBDS-Dienstes und angemessene Preiserhöhungen werden dem Nutzer in Textform angezeigt und ihm dabei die Möglichkeit eingeräumt, einer Änderung innerhalb von sechs (6) Wochen zu widersprechen. Das Ausbleiben eines Widerspruchs (schriftlich oder per E-Mail) gegen eine angemessene Leistungsänderung und/oder Vergütungserhöhung innerhalb dieser sechs (6) Wochen wird als Zustimmung zur Leistungsänderung und/oder Vergütungserhöhung gewertet, sofern der Nutzer im Rahmen der Anzeige auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht worden ist. Sollte der Nutzer einer Leistungsänderung und/oder Vergütungserhöhung widersprechen, steht TBDS ein sofortiges Kündigungsrecht bzgl. dieser Dienste-AGB gegenüber dem Nutzer zu.

  5. Gewährleistung und Haftung

    1. Gewährleistung

      1. Der Nutzer wird TBDS einen Mangel an dem TBDS-Dienst unverzüglich mitteilen. TBDS wird Mängel des TBDS-Dienstes innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigen. Wenn die Beseitigung eines Mangels innerhalb einer angemessenen Zeit zwei (2) Mal fehlschlägt, ist der Nutzer zur außerordentlichen Kündigung dieser Dienste-AGB berechtigt.

        Sonstige Ansprüche des Nutzers richten sich nach Ziffer 5.2.

      2. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit die Ursache vom Nutzer oder von einem seiner Erfüllungsgehilfen selbst gesetzt wurde.

    2. Haftung

      1. TBDS haftet für Schäden, die durch Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von TBDS oder ihrer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden im Rahmen des gesetzlichen Haftungsumfangs. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von TBDS oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet TBDS nur, soweit eine Kardinalpflicht verletzt wird. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, welche eine ordnungsgemäße Durchführbarkeit des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut hat und vertrauen durfte.

      2. Bei einfacher Fahrlässigkeit hinsichtlich der Verletzung solcher Kardinalpflichten ist die Haftung von TBDS auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Parteien sind sich einig, dass ein Schaden maximal in Höhe von 10.000 EUR pro Schadensfall vertragstypisch vorhersehbar ist. Droht dem Nutzer ein Schaden, der diesen Betrag überschreiten kann, so ist er verpflichtet, TBDS unverzüglich hierauf aufmerksam zu machen.

      3. Sofern ein TBDS-Dienst kostenlos erbracht wird, haftet TBDS nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

      4. In anderen als den in Ziffer 5.2.1, 5.2.2 und Ziffer 5.2.3  genannten Fällen ist die Haftung von TBDS unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

      5. Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

    3. Sonstige Ausschlüsse

      1. TBDS haftet nicht für den ordnungsgemäßen Zustand von Fahrzeugen des Nutzers, für welche der TBDS-Dienst erbracht wird. Der TBDS-Dienst dient lediglich als Unterstützung des Nutzers; die Verantwortung für die Einhaltung von Vorschriften und für die Nutzung sowie den Zustand der Fahrzeuge verbleibt beim Halter bzw. Fahrer der Fahrzeuge.

      2. Die Zurverfügungstellung von RIO Boxen, RIO-Sendeeinheiten, einer CM4 Telematik-Hardware und/oder Sendeeinheit/Telematik-Hardware einer Drittpartei sind nicht Bestandteil dieser Dienste-AGB. Unter diesen Dienste-AGB wird hierfür keine Gewährleistung und/oder Haftung übernommen.

      3. Entsprechend wird unter diesen Dienste-AGB auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für mangelhafte TBDS-Dienste (insbesondere für fehlende oder fehlerhafte Daten) und/oder für Schäden übernommen, die auf Fehlfunktionen und/oder Ausfällen der Fahrzeuge, der RIO Boxen, der RIO-Sendeeinheiten, der CM4 Telematik-Hardware, der Sendeeinheit/Telematik-Hardware einer Drittpartei und/oder auf einer fehlerhaften Dateneingabe des Nutzers beruhen.

    4. Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von TBDS.

  6. Laufzeit und Kündigung

    1. Laufzeit
      Diese Dienste-AGB werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
    2. Kündigung

      1. Der Nutzer kann den Dienst Order Communication unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen zum Ende eines jeden Kalendermonats gegenüber TBDS ordentlich kündigen. Eine Kündigung kann auch durch die Deaktivierung des Nutzer-Accounts auf der RIO-Plattform durch den Nutzer erfolgen. Eine Deaktivierung des Nutzer-Accounts auf der RIO-Plattform entbindet den Nutzer jedoch nicht von der Zahlungspflicht gegenüber TBDS für die vereinbarte Dauer dieser Dienste-AGB.

      2. TBDS kann den Dienst Order Communication ebenfalls unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen zum Ende eines jeden Kalendermonats gegenüber dem Nutzer ordentlich kündigen.

      3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt dabei für beide Parteien unberührt. Beispiele für einen wichtigen Grund sind u.a. (i) eine wesentliche Pflichtverletzung einer Partei, die auch nach Ablauf einer von der anderen Partei gesetzten Frist von dreißig (30) Tagen nicht beseitigt wurde und daher das weitere Festhalten am Vertrag für die andere Partei unzumutbar macht oder (ii) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eine Partei oder deren Ablehnung mangels Masse.

      4. Eine Kündigung dieser Dienste-AGB aus welchem Grund auch immer lässt die RIO-Plattform-AGB und ggf. andere abgeschlossene Dienste-AGB über weitere TBDS-Dienste unberührt.

    3. Datenlöschung
      TBDS verpflichtet sich nach Beendigung dieser Dienste-AGB in Ergänzung zu Ziffer 2.1 dieser Dienste-AGB die Datenhistorie des Nutzers nach Ablauf von zwölf (12) Monaten zu löschen.

  7. Vertraulichkeit

    1. TBDS und der Nutzer verpflichten sich, über die jeweils den anderen betreffenden vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieser Dienste-AGB und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung dieser Dienste-AGB für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.

    2. Die Vertraulichkeitsregelung aus Ziffer 7.1 findet keine Anwendung, wenn die vertraulichen Informationen (i) der jeweils anderen Partei bei Abschluss der Dienste-AGB nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung verletzt wird, (ii) bei Abschluss der Dienste-AGB öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Dienste-AGB beruht, (iii) von einer Partei mit der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei für andere Zwecke außerhalb dieser Dienste-AGB genutzt werden dürfen, oder (iv) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen; soweit zulässig und möglich wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die jeweils andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

  8. Sonstige Bestimmungen

    1. Sofern die Zurverfügungstellung des TBDS-Dienstes aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, wird TBDS für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Zurverfügungstellung des TBDS-Dienstes befreit, sofern TBDS angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung der Folgen getroffen hat. Unter höherer Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs von TBDS liegende Ereignis zu verstehen, durch das TBDS ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Verfügungen. Hierzu gehört auch ein Ausfall der RIO Plattform aufgrund höherer Gewalt.

      TBDS wird dem Nutzer unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und ihre Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Dienste-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die nach Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Eine Lücke in diesen Dienste-AGB wird entsprechend geschlossen.

    3. TBDS ist berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus diesen Dienste-AGB ganz oder teilweise an Unternehmen, die mit TBDS im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind, abzutreten. Im Falle der vollständigen Abtretung aller Rechte und Pflichten ist der Nutzer zur Kündigung dieser Dienste-AGB berechtigt.

    4. Der Nutzer ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TBDS nicht berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus diesen Dienste-AGB ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.

    5. Änderungen und Ergänzungen dieser Dienste-AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

    6. Diese Dienste-AGB liegen in den jeweiligen landessprachlichen Fassungen vor, wobei die deutsche Originalfassung im Fall von Widersprüchen die maßgebliche ist.

    7. Diese Dienste-AGB unterliegen in Bezug auf ihre Umsetzung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrecht und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Dienste-AGB ist München.


Stand:


13.11.24