Ein Tachograph oder auch Fahrtenschreiber ist ein Erfassungssystem beziehungsweise ein schreibendes Mess- oder auch Kontrollgerät für verschiedene Fahrzeugdaten. Man unterscheidet zwischen dem analogen und digitalen Tachographen, wobei digitale Fahrtenschreiber seit 2006 für eine Neuzulassung gesetzlich verordnet wurden. Wer keine Ordnungswidrigkeit begehen will sollte auch darauf achten, dass der digitale Fahrtenschreiber bei jeder Fahrt voll funktionsfähig ist.
Das Gerät zeichnet wichtige Fahrdaten wie beispielsweise Lenk- und Ruhezeiten oder gefahrene Kilometer auf. Die Funktionsweise ist sowohl bei den analogen als auch bei den digitalen Tachographen ähnlich: Bei analogen Tachographen funktioniert dies über eine Papierscheibe, digitale Tachographen speichern diese Informationen in digitaler Form. Der Vorteil bei den digitalen Tachographen liegt darin, dass die Behörden im Falle einer Kontrolle den Fahrtenschreiber sofort digital auslesen kann. Noch einfacher gestalten sich die Kontrollen mit dem neusten digitalen Tachographen 4.0: Bei diesen Tachographen hat die BAG die Möglichkeit, Daten allein im Vorbeifahren zu kontrollieren und auszulesen. Falls also kein Verstoß vorliegt, muss der Fahrer nicht mehr zwingend angehalten werden. Der digitale Tachograph erleichtert aber nicht nur den Kontrollbehörden den Zugriff auf die gespeicherten Daten, sondern auch dem Fahrer sowie dem Transportunternehmen das aufwendige Archivieren der vorgeschriebenen Daten.
Voraussetzung für die Nutzung eines digitalen Tachographs ist eine personenbezogene Fahrerkarte, die in den Tachographen eingesetzt werden muss. Im Weiteren wird eine sogenannte Unternehmenskarte benötigt, um den digitalen Tachographen für das Unternehmen anzumelden und ein unbefugtes Auslesen der Fahrerdaten zu verhindern.
Die gesetzlichen Regelungen zu dem digitalen Tachographen müssen immer eingehalten werden, sonst droht ein hohes Bußgeld. Aktuelle Regelungen können genauer beim BAG nachgelesen werden.