Lenk- und Ruhezeiten sind in der EU-Verordnung (EG) 561/2006 gesetzlich vorgeschrieben. Die Lenkzeit beinhaltet die Zeit, in der der Fahrer das Fahrzeug tatsächlich fährt. Hierzu zählen auch Zeiten wie Wartezeiten an Ampeln oder in Staus. Die maximale Lenkzeit beträgt 4,5 Stunden worauf eine 45-minütige Pause folgen muss. Diese vorgeschriebene Pause kann allerdings auch aufgeteilt werden: beispielsweise könnte nach 3,5h Fahrt eine 15-minütige Pause eingelegt werden, auf die wiederrum 1,5h Fahrt und eine 30-minütige Pause folgen. Wichtig dabei ist aber, den kleineren Anteil der Pause, wie im Beispiel, zuerst abzuhalten.
Die Ruhezeit ist das Gegenstück zu der Lenkzeit: Die Ruhezeit beschreibt die Zeit, in der der Fahrer pausieren muss und keiner Tätigkeit im Rahmen seiner Arbeit, wie beispielsweise das Be- und Entladen des Fahrzeugs, nachgehen darf.
Für sowohl Lenk- als auch Ruhezeiten gibt es tägliche und wöchentliche Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Gültig sind die Vorschriften für Fahrer mit Kraftwagen im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr, die ein Gewicht von über 3,5 Tonnen haben. In Deutschland gilt diese Regelung auch für Fahrer von Fahrzeugen ab 2,8 Tonnen, die ebenso im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig sind.
Die aktuellen Lenk- und Ruhezeiten und weitere Regelungen können beim BAG nachgelesen werden.