Eine Fahrerkarte ist ein personengebundener Nachweis, der mit Hilfe eines Speicherchips sowohl Daten zur Identität des Fahrers als auch Daten zu Fahreraktivitäten bereitstellt. Diese gespeicherten Daten können bei einer Kontrolle durch Behörden eingesehen werden. Jeder Fahrer muss demnach seine eigene persönliche Fahrerkarte besitzen. Die Nutzung einer solche Karte in Verbindung mit einem digitalen Tachographen ist durch die Fahrpersonalverordnung (EG) 561/2006 seit Mai 2006 gesetzlich angeordnet. Die Fahrerkarte ist höchstens fünf Jahre gültig und muss nach Ablauf dieser Zeit bei den Behörden neu beantragt werden.
Jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen Personen- und Güterverkehr tätig ist und ein Kraftfahrzeug mit einem digitalen Tachographen fährt, muss eine persönliche und gültige Fahrerkarte in einwandfreiem Zustand besitzen. Eine gültige und entsprechende Fahrerlaubnis wird dem vorausausgesetzt.
Bei der Fahrerkarte reicht es nicht sie nur im Geldbeutel mitzuführen: Um auch die Fahreraktivitäten aufzeichnen zu können, muss diese zu Beginn der Arbeitszeit in einer der beiden Karten-Steckplätze im digitalen Tachographen eingeschoben werden. Erst wenn die Arbeit beendet wurde und der Fahrer in den Feierabend geht, kann die Karte wieder entfernt werden.
Diese Daten werden für mindestens 28 Tage auf der Fahrerkarte gespeichert. Ist die maximale Speicherkapazität erreicht, werden die ältesten Daten auf der Karte durch die neuen Daten überschrieben. Je nach Nutzungshäufigkeit der Karte, kann es demnach also auch sein, dass Daten vorliegen, die älter als 28 Tage sind.