Nicht vergessen: Pausen sind wichtig

Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten belasten Renommee und Budget

Möge die Regeltreue bei anderen Sachverhalten wie der Kabotage momentan mehr Aufmerksamkeit auf sich ziehen, bleibt die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten ein wichtiges Sanktionsinstrument gegenüber Transportunternehmen von Seiten des Staates. Wir sensibilisieren Sie in diesem Beitrag zu einem der Dauerbrenner der Betriebsführung und des Fahrerlebens.

Angesichts der sich stets einander bedingenden Sphären von Politik, Wirtschaft und Logistik rückten zuletzt vor allem die Kabotagebestimmungen verstärkt in den Fokus von Betrachtungen zum Straßengüterverkehr. Dies betrifft sowohl die Berichterstattung in den Medien als auch die Überprüfungen der Lage auf den Straßen, beispielsweise in Deutschland durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Bei den im März durchgeführten bundesweiten Schwerpunktkontrollen des BAG lag ein Hauptaugenmerk auf dem Check der jeweiligen Herkunftsländer der Carrier.

Vergessen ist bei den Behörden aber ein anderes Topthema im Berufskraftfahreralltag keinesfalls: die Einhaltung der gesetzlich geregelten Lenk- und Ruhezeiten. Bei knapp 40 Fahrern wiesen die Prüfer bei den oben genannten stichpunktartigen Kontrollen mit Blick auf eine Unterschreitung der vorgesehenen regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten einen Verstoß nach.

Fahrpersonalrecht online beim BAG zu finden

So wie sich in vielen anderen Bereichen der Logistik in einer komplexer werdenden Welt die Regeln – dabei die Rahmenbestimmungen des Europäischen Binnenmarktes ebenfalls berücksichtigend – weiterentwickelten, ist das Fahrpersonalrecht auch zu einem umfangreichen Pflichtenheft für Unternehmen und Fahrer geworden. Das BAG versammelt auf einer Unterseite seiner Webpräsenz einerseits eine Linksammlung zu den wichtigen Rechtsvorschriften und fasst andererseits selbst schon einmal die wichtigsten Vorgaben für das Fahrpersonalrecht zusammen. Mit Sicht auf diese Regelungen wird klar, warum oft von den regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten gesprochen wird. Um Flexibilität zu gewährleisten, ist beispielsweise bei den vorgeschriebenen 45-Stunden-am-Stück-Ruhezeiten pro Woche eine Senkung auf 24 Stunden möglich. Dann müssen aber in der Vorwoche oder in der Woche danach die 21 fehlenden Stunden zusätzlich zu den 45 Stunden aus der Ausgleichswoche von den Fahrern genommen werden.

In einem bisher allein in einem deutschen Fachmedium publizierten Austausch zwischen Bundestag und Finanzministerium wurde für das 1. Halbjahr 2021 ein weiterer Anstieg von Verletzungen des Fahrpersonalrechts im Vergleich zum Vorjahr festgestellt. Die Nichtbeachtung von Ruhezeiten sowie das Überschreiten von Lenkzeitregeln und die Vernachlässigung notwendiger Fahrtunterbrechungen (vulgo: Pausen) bilden einen Schwerpunkt der dort festgehaltenen Gesetzesübertretungen. Unabhängig davon, wie die final veröffentlichten Zahlen des BAG für 2021 exakt aussehen werden, scheinen diese Erhebungen eines zu bestätigen: Es ist noch nicht überall angekommen, dass der Staat hier weiterhin genau hinschauen wird. Und das neben der Firmenkasse durch Strafzahlungen auch der Markenname unter solchen vermeidbaren Fehlern leidet.

Sicherheit als höchstes Gut

Da das BAG in seinem Presseaussand zu den eingangs erwähnten Märzkontrollen auf identische Aktionen dieser Art im restlichen Jahr 2022 verwies, sollte diesem Thema künftig weiterhin die notwendige Sorgfalt bei den Frachtführern entgegengebracht werden. In einer Branche, die händeringend nach engagiertem, fähigem und langfristig treuem Personal sucht, heben sich Transportunternehmen mit dem hohen eigenen Anspruch an eine exzellente regelkonforme Betriebsführung von der weniger solide agierenden Konkurrenz ab.
Denn stets gilt es, jene über die starke Belastung von Renommee und Budget hinausgehenden Konsequenzen von übermüdeten, dadurch weniger reaktionsfähigen LKW-Fahrern mitzudenken. Daraus resultierende Unfälle – gerade die mit Personenschäden, die aufgrund der mit den großen Trucks zusammenhängenden Krafteinwirkung nicht selten fatal enden – ziehen sonst Verluste nach sich, die aufgrund ihres immateriellen Ausmaßes nicht mess-, aber nie verschmerzbar sind.

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